• 11.11.2014, 13:19:16
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BMWFW: Neue Ökostrom-Verordnung für 2015 erlassen

Mit neuen Photovoltaik-Tarifen können mehr Anlagen gefördert werden - Ausbau mit degressiven Elementen unterstützt Weg zur Marktreife und effizienten Einsatz der Fördermittel

Utl.: Mit neuen Photovoltaik-Tarifen können mehr Anlagen gefördert
werden - Ausbau mit degressiven Elementen unterstützt Weg zur
Marktreife und effizienten Einsatz der Fördermittel =

Wien (OTS/BMWFW) - Wirtschafts- und Energieminister Reinhold
Mitterlehner hat im Einvernehmen mit Umweltminister Andrä Rupprechter
und Sozialminister Rudolf Hundstorfer die neue
Ökostrom-Einspeisetarifverordnung für das Jahr 2015 erlassen. Die
aktuelle Verordnung verändert nur den Photovoltaik-Tarif, weil die
Rahmenbedingungen für die anderen Technologien bereits im Vorjahr
festgelegt wurden. "Wir gehen davon aus, dass auch die neuen Tarife
gut angenommen werden und mehr Photovoltaik-Anlagen denn je gefördert
werden können. Die laufende Ausbauoffensive soll wirtschaftlich
sinnvolle Ökostrom-Projekte auf dem Weg zur Marktreife unterstützen",
sagt Mitterlehner. Durch die rechtzeitige Kundmachung wird die
Planungs- und damit Investitionssicherheit für die Förderwerber
verbessert. Für die Abwicklung der Vergabe ist die
Ökostrom-Abwicklungsstelle (OeMAG) zuständig.

Für neue Photovoltaik-Anlagen bis zu einer Engpassleistung von 200
Kilowatt-Peak (kWp), welche ausschließlich an oder auf einem Gebäude
angebracht sind, liegt der Einspeisetarif künftig bei 11,50 Cent pro
Kilowattstunde (kWh). Damit sinkt dieser Tarif um acht Prozent, um
den gesunkenen Investitionskosten der Betreiber Rechnung zu tragen
und die Weiterentwicklung zur Marktreife zu verstärken. Der Zuschuss
von 30 Prozent der Investitionskosten mit maximal 200 Euro Zuschuss
pro Kilowatt bleibt aber unverändert, um so die dezentrale
Eigenversorgung anstatt nur einer Volleinspeisung in das Netz zu
forcieren. Bei einer Kombination von Einspeisetarif und
Investzuschuss ergibt sich in Summe eine Vergütung von rund 13,70
Cent pro kWh. Diese Tarife werden dazu führen, dass mit demselben
PV-Förderkontingent mehr Anlagen als 2014 unterstützt werden können.
Damit wird auch der PV-Anteil am Ausbau der Erneuerbaren Energien
weiter steigen und werden sämtliche positiven Umwelteffekte
verstärkt.

Degressive Elemente forcieren Weg zur Marktreife

Für die Technologien Wind, Wasserkraft und Biomasse/Biogas wurden die
Tarife bereits in der Vorjahres-Verordnung geregelt. Somit kommt es
erneut zu den automatischen gesetzlichen Tarifabschlägen in Höhe von
jeweils einem Prozent. Die Tarife gelten nach Maßgabe der
technologiespezifischen Kontingente für neue Anlagen, für die ein
Antrag auf Vertragsschluss mit der OeMAG 2015 gestellt wird. Damit
werden die Neuerrichter und Betreiber von Anlagen mit garantierten
Einspeisetarifen über 13 bzw. 15 Jahre bei rohstoffabhängigen Anlagen
von den Stromkonsumenten unterstützt.

Insgesamt steht 2015 aufgrund der im Ökostromgesetz festgelegten
automatischen Degression um eine Million Euro pro Jahr ein Kontingent
von 47 Millionen Euro für neue Anlagen zur Verfügung: Für Wind sind
es 11,5 Millionen Euro, für Biomasse- und Biogas 10 Millionen Euro,
für Photovoltaik 8 Millionen Euro sowie für die Kleinwasserkraft 1,5
Millionen Euro. Weitere 16 Millionen Euro (statt bisher 17) gehen in
einen "Resttopf", der flexibel unter Wind, Kleinwasserkraft und
Photovoltaik aufgeteilt wird. Hinsichtlich der Gewährung eines
Netzparitäts-Tarifs aus dem Resttopf erfolgt für Photovoltaik-Anlagen
eine Präzisierung auf "gebäude- und fassadenintegrierte" Anlagen,
womit sowohl für Förderwerber als auch für die mit der Abwicklung
beauftragte OeMAG ein geringerer Administrationsaufwand besteht.

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