• 07.11.2014, 10:23:26
  • /
  • OTS0087 OTW0087

Nationales Gentechnik-Anbauverbot: Abstimmung im Umweltausschuss am 11. November

Noch kann das EU-Parlament entscheiden, ob Mitgliedsstaaten tatsächlich in Gentechnikfragen Monsanto und Co um Erlaubnis fragen müssen.

Utl.: Noch kann das EU-Parlament entscheiden, ob Mitgliedsstaaten
tatsächlich in Gentechnikfragen Monsanto und Co um Erlaubnis
fragen müssen. =

Brüssel/Wien (OTS) - am 7. November 2014: Kommenden Dienstag findet
im Umweltausschuss des EU-Parlaments die Vorabstimmung zum nationalen
Selbstbestimmungsrecht für Gentechnik-Anbauverbote in
Mitgliedsstaaten statt. Der aktuelle Vorschlag sieht Haarsträubendes
vor: Wenn ein Konzern einen Antrag für den Anbau einer neuen
gentechnisch veränderten Pflanze in der EU stellt, muss der
Mitgliedsstaat, der diese gentechnisch veränderte Pflanze nicht in
seinem Land haben möchte, eine Anfrage an den Konzern stellen.

Das bedeutet zum Beispiel konkret: Monsanto stellt einen Antrag auf
Anbauzulassung für einen neuen GV-Mais und Österreich möchte ein
Anbauverbot für diesen Mais verhängen. Dann muss Österreich - über
die EU-Kommission - bei Monsanto anfragen, ob es aus dem Antrag
ausgenommen werden kann. Erst wenn der Konzern ablehnt, kann der
Mitgliedsstaat weiter Schritte unternehmen.

Diese unnötige Hürde für die Selbstbestimmung der einzelnen
EU-Staaten darf nicht beschlossen werden. Die Abgeordneten des
Umweltausschusses haben es jetzt in der Hand, diesen Aspekt wieder zu
streichen.

Heidemarie Porstner, Gentechniksprecherin der österreichischen
Umweltschutzorganisation GLOBAL 2000: "Es ist völlig unzulässig, dass
Konzerne, Profiteure der Gentechnik, in diesen Prozess fest
eingebunden sein sollen. Das EU-Parlament muss im Umweltausschuss
jetzt alles daran setzen, diesen absurden Teil aus der Richtlinie
wieder herauszubekommen.

Der aktuelle Vorschlag, der unter der griechischen
Ratspräsidentschaft finalisiert wurde, kam bereits im Juni dieses
Jahres im EU-Ministerrat zur Abstimmung und wurde fast einstimmig
angenommen.

EU würde Präzedenzfall für Mitspracherecht von Konzernen bei
Richtlinien schaffen

"Es wäre wirklich bedenklich, hier einen Präzedenzfall zu schaffen
und Konzernen damit womöglich auch in Zukunft bei anderen Richtlinien
einen festen Platz in einem Gesetzestext einzuräumen. Die
Entscheidung über Gentechnikfreiheit sollen und müssen allein die
Mitgliedsstaaten selber treffen können. Was wir jetzt brauchen, ist
eine solide rechtliche Grundlage und kein Deal mit den Konzernen auf
EU-Ebene!" so Porstner.

Im Jänner 2015 wird final im Plenum des EU-Parlaments über die
nationalen Gentechnik-Anbauverbote abgestimmt. Dann ist die neue
Richtlinie - hoffentlich ohne Mitspracherecht der Konzerne - gültig.

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | GLL

Bei Facebook teilen.
Bei X teilen.
Bei LinkedIn teilen.
Bei Xing teilen.
Bei Bluesky teilen

Stichworte

Channel