• 04.11.2014, 13:18:55
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  • OTS0177 OTW0177

Mieterbund für Informationsoffensive bei befristeten Mietverträgen

ÖMB-Präsident Puchebner fordert Umwandlung in unbefristeten Mietvertrag wenn kein Abschlag berücksichtigt ist

Utl.: ÖMB-Präsident Puchebner fordert Umwandlung in unbefristeten
Mietvertrag wenn kein Abschlag berücksichtigt ist =

Wien (OTS) - Die neuesten Zahlen der Statistik Austria zu den
überhöhten Mietzinsen bei befristeten Mietverhältnissen beweisen die
Notwendigkeit von mehr Beratungsangebote für Mieter um den offenbar
weit verbreiteten Missbrauch bei befristeten Mietverträgen
abzustellen, wie Mieterbund-Präsident Helmut Puchebner meint.

Der ÖMB-Präsident schlägt daher vor, eine gemeinsame Plattform aller
Konsumentenvertreter und der Gemeinden zu schaffen, zur verstärkten
Beratung und verfahrensrechtlicher Hilfestellung insbesondere bei
befristeten Mietverträgen, weil im Vollanwendungsbereich des
Mietrechtsgesetzes Mietzinsvereinbarungen bis 6 Monate nach
Mietvertragsende verfolgt werden können und so der oft nicht
gewährte, aber gesetzlich normierte Befristungsabschlag von 25
Prozent für bis zu 10 Jahre zurück eingefordert werden kann.

Damit nicht immer die Mieter im Zugzwang sind zu ihrem Recht zu
kommen, fordert KR Helmut Puchebner für befristete Mietverträge, in
denen der Befristungsabschlag nicht ausgewiesen ist und auch nicht in
der Mietzinsvorschreibung berücksichtigt wird, dass diese nach einem
Jahr ab Vertragsabschluss automatisch in unbefristete
Mietverhältnisse umgewandelt werden, es sein denn, der Vermieter
zahlt vor Ablauf dieser Frist den Befristungsabschlag zurück und hebt
ihn auch künftig hin nicht wieder ein.

Jedoch lehnt der ÖMB-Präsident eine Einschränkung der gesamten
Befristungsmöglichkeiten ab, "weil eine Möglichkeit zum Abschluss
befristeter Mietverträge sowohl im Interesse der Mieter für z.B. die
Mobilität am Arbeitsmarkt notwendig ist als auch für Vermieter als
Wohnungseigentümer in Bezug auf eventuelle Vorsorgewohnung bzw. für
einen späteren familiären Bedarfsfall".

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | OMB

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