• 04.11.2014, 09:47:06
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Jagdgesetzesnovelle Steiermark: Jäger Landesrat Seitinger verschleiert Wahrheit

VGT: Novelle dient der Verfolgung von TierschützerInnen, die die Tierquälerei bei Gatterjagden und Treibjagden auf Zuchtfasane aufdecken wollen

Utl.: VGT: Novelle dient der Verfolgung von TierschützerInnen, die
die Tierquälerei bei Gatterjagden und Treibjagden auf
Zuchtfasane aufdecken wollen =

Wien (OTS) - Da blasen sie natürlich ins gleiche Horn, Jäger
Landesrat Johann Seitinger und Landesjägermeister Heinz Gach, wenn es
um die Aufrechterhaltung ihres Hobbys geht. Die angepeilte
Jagdgesetzesnovelle diene nur der Verfolgung von Wilderern, behaupten
sie. Doch wieviele Wilderer werden verfolgt, und wie oft dagegen gibt
es Konflikte mit auf Treibjagden oder in Gattern filmenden
TierschützerInnen? Wofür wurde vor zwei Jahren das steirische
Jagdgesetz dahingehend geändert, dass das Betreten von
Treibjagdgebieten während der Treibjagd verboten ist? Anlass war,
dass der stellvertretende Obmann des VGT eine Treibjagd auf
Zuchtfasane gefilmt hatte. Mit den JägerInnen in der Landesregierung
war das neue Verbot schnell in ein Gesetz gegossen und im Landtag
durchgewunken. Doch zur Exekution muss die Polizei auch vor Ort sein
und die TierschützerInnen in Wald und Feld verfolgen. Was liegt
näher, als diese Befugnis daher gleich an die JägerInnen zu
übertragen, die ja ein großes persönliches Interesse daran haben,
filmende TierschützerInnen zu vertreiben und ihre Kameras zu
beschlagnahmen und ihre Autos zu durchsuchen. Und genau diese
Befugnisse sollen die JägerInnen jetzt bekommen.

Ein weiteres Indiz dafür, dass die beiden Jäger Seitinger und Gach
mit dem Gerede von der Wilderei nur ablenken wollen: in der
Jagdgesetzesnovelle soll erstmals in Österreich das jagdrechtliche
Betretungsverbot in Wald und Flur auch Forststraßen umfassen. Bisher
war es immer erlaubt, Treibjagden von Forststraßen aus zu beobachten,
jetzt soll auch dieses Schlupfloch gestopft werden. Und um dieses
neue Verbot zu exekutieren, bekommen die JägerInnen polizeiliche
Befugnisse. In Niederösterreich wurde so etwas ja bereits für
sogenannte Flurschutzorgane, also BetreiberInnen von Tierfabriken, in
denen TierschützerInnen filmen wollen, durchgeführt. Auch diese
dürfen nun TierschützerInnen festnehmen und ihre Kameras
beschlagnahmen. Nach Überzeugung des VGT handelt es sich bei diesen
ständigen Novellen um einen koordinierten Schlag der Jägerschaft und
der Tierindustrie gegen den Tierschutz. Aufdeckungsjournalismus soll
kriminalisiert werden.

VGT-Obmann Martin Balluch dazu: "Es kann überhaupt keinen Zweifel
geben, dass der Kampf gegen den Tierschutzaktivismus der Antrieb
hinter dieser Novelle des Jagdgesetzes ist. Ich persönlich habe
Landesjägermeister Gach in einem Vortrag an einer Jägertagung die
Gefahr für sein Hobby durch TierschützerInnen heraufbeschwören
gehört. Damals plädierte er dafür, insbesondere den VGT so oft als
möglich zivilrechtlich zu klagen, um uns mundtot zu machen. Wenn
einem die Argumente ausgehen, dann greift man eben zur Gewalt. Und
nichts Anderes ist es, wenn JägerInnen gegen friedliche
TierschützerInnen mit der Waffe in der Hand vorgehen dürfen!"

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | VGT

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