- 31.10.2014, 10:17:03
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SOS Mitmensch: Volksanwaltschaft empfiehlt Aufhebung des Arbeitsverbots für Asylsuchende
Sozialpartnergespräche kommende Woche
Utl.: Sozialpartnergespräche kommende Woche =
Wien (OTS) - In der Donnerstagabend ausgestrahlten Servus
TV-Reportage über die Situation von Flüchtlingen in Österreich hat
sich Volksanwalt Günther Kräuter für ein Ende des Arbeitsverbots für
Asylsuchende ausgesprochen. In dieselbe Kerbe schlug der
Traiskirchner Bürgermeister Andreas Babler. SOS Mitmensch betont,
dass ein Ende des Arbeitsverbots keineswegs automatisch eine
Verdrängung anderer Arbeitskräfte bedeutet.
"Man kann davon ausgehen, dass einige durch die Situation des
Nicht-Arbeiten-Dürfens in die Illegalität getrieben werden. Daher die
Forderung der Volksanwaltschaft, die wir auch in unserem Bericht an
den Nationalrat dokumentiert haben, dass eine Arbeitserlaubnis
möglich sein muss", betonte Volksanwalt Kräuter. Kräuter verwies auf
das Beispiel Deutschland, wo kürzlich deutliche Erleichterungen für
den Zugang von Asylsuchenden zum Arbeitsmarkt beschlossen wurden.
Auch der Bürgermeister von Traiskirchen, Andreas Babler, sprach sich
in der TV-Reportage gegen das Arbeitsverbot für Asylwerber aus.
Babler zeigte sich empört darüber, dass "dieselben Leute, die sich
darüber beschweren, dass Asylwerber auf Steuerkosten "herumlungern",
sich gleichzeitig dagegen wehren, dass diese arbeiten dürfen."
SOS Mitmensch sieht sich durch die Äußerungen von Kräuter und Babler
bestätigt und betont, dass ein Ende des Arbeitsverbots keineswegs
automatisch eine Verdrängung anderer Arbeitskräfte bedeuten würde.
"Das von einigen Seiten verwendete Argument, dass für jeden
Asylsuchenden, der einen Job findet, jemand anderer den Job verliert,
ist für sich schon eine populistische Vereinfachung, denn es kommen
Menschen mit unterschiedlichen Qualifikationen auf den Arbeitsmarkt,
was sich für diesen auch belebend auswirken kann. Darüber hinaus
sieht das Ausländerbeschäftigungsgesetz vor, dass Asylsuchende nur
Jobs bekommen können, für die es keine qualifizierten
ÖsterreicherInnen, EU-BürgerInnen oder bereits in den Arbeitsmarkt
integrierte Drittstaatsangehörige gibt. Diese Benachrangung stellt
eine erhebliche Hürde dar. Daher hat die deutsche Regierung nicht nur
beschlossen, nach drei Monaten alle Bereiche des Arbeitsmarkts zu
öffnen, sondern auch bestimmt, dass nach 15 Monaten die Benachrangung
von Asylsuchenden gegenüber anderen Arbeitskräften aufgehoben wird",
erklärt SOS Mitmensch-Sprecher Alexander Pollak
SOS Mitmensch hat inzwischen mehr als 13.000 Unterschriften unter
einen Erlass, der das Arbeitsverbot für Asylsuchende aufheben soll,
gesammelt. Für kommende Woche wurden Gespräche zwischen
Sozialminister Hundstorfer und den Sozialpartnern über eine mögliche
Arbeitserlaubnis für Asylsuchende angekündigt.
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