- 31.10.2014, 09:00:11
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Kinderfreunde: Kinderlachen unklagbar machen
Bundesweite gesetzliche Regelung gegen Kinderlärm als Klagsgrund notwendig
Utl.: Bundesweite gesetzliche Regelung gegen Kinderlärm als
Klagsgrund notwendig =
Wien (OTS) - "In diesem Monat werden die Kinderrechte 25 Jahre alt.
Umso schlimmer, dass in Österreich spielende und lachende Kinder noch
immer gleich behandelt werden wie Bau- oder Straßenlärm", so
Christian Oxonitsch, Bundesvorsitzender der Österreichischen
Kinderfreunde. Zum Geburtstag der Kinderrechtskonvention könnte die
Bundesregierung den Kindern in diesem Land einen Wunsch mit
Signalwirkung erfüllen: "Kinder haben unter anderem das Recht auf
Spiel und Freizeitbetätigung und wir als Gesellschaft müssen die
dafür notwendigen Rahmenbedingungen schaffen. Eine davon ist es,
Kinderlärm österreichweit von allen etwaigen Lärmschutzbestimmungen
und sonstigen Gesetzen auszunehmen", fordert Oxonitsch.
Bisher gäbe es zwar in einzelnen Bundesländern Initiativen in diese
Richtung, es sei jedoch Zeit für eine bundesweite Lösung: "Kinderlärm
ist Zukunftsmusik, das muss vom Bodensee bis zum Neusiedler See in
jedem Winkel der Republik so sein", so Oxonitsch weiter. Es sei in
niemandes Sinne, wenn die Geräusche von spielenden und lachenden
Kindern zum Thema in Gerichtssälen oder anderen Verhandlungsräumen
würden: "Natürlich gibt es im Zusammenleben manchmal Konflikte, vor
allem dort, wo viele Menschen auf engem Raum leben. Doch jeder Mensch
war selbst mal Kind und kann sich daran zurückerinnern, wie wunderbar
und notwendig die Möglichkeiten zum Austoben und Abreagieren waren
und heute noch sind. Diese Räume dürfen wir den Kindern nicht
wegklagen oder zu Tode regulieren", erklärt Oxonitsch.
Die Forderungen rund um das Thema Kinderlärm sind der Auftakt zum
Themenmonat "Freiheit" im Rahmen der Kinderfreunde-Kampagne
"Verändern wir die Welt". Dabei steht in jedem Monat ein anderer
Grundwert der Kinderfreunde im Fokus. Der Höhepunkt des Themenmonats
ist das Werteforum "Freiheit", das am Internationalen Tag der
Kinderrechte und 25. Jubiläum der Unterzeichnung der
UN-Kinderrechtskonvention (20. November) in Kombination mit einer
großen Kinderrechte-Geburtstagsparty in Wien veranstaltet wird.
"Freiheit für Kinder heißt, sich so entfalten zu können, wie es für
ihre Entwicklung notwendig ist. Das bedeutet auch, herumtollen zu
können, ohne Angst vor einer Anzeige oder einem Gerichtsverfahren
haben zu müssen. Das braucht aber nicht nur eine gesetzliche
Regelung, sondern auch des Verständnis der anderen Generationen.
Deshalb gilt unser alter Kinderfreunde-Spruch heute nach wie vor:
"Toben sie nicht, wenn Kinder toben.", so Oxonitsch abschließend.
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