ET 30.10.2014
Utl.: ET 30.10.2014 =
Wien (OTS) - Farbe zu bekennen gehört zu den studentischen
Traditionen - sei es nun die Farbe der Verbindung, der Sängerschaft
oder der Burschenschaft, der man angehört. Dass einige dieser
Couleurs mit deutschnationalem, andere mit katholisch-konservativem
und wieder andere mit monarchistischem Gedankengut verbunden sind,
ist bekannt -und dass solche Ideen in der Studentenschaft der
Universität Wien längst nicht mehr mehrheitsfähig sind, ebenso.
Verboten sind sie deswegen noch lange nicht - und das Tragen von Band
und Deckel gehört zur modischen Ausdrucksfreiheit, die sich nicht per
Beschluss weltverbesserungswilliger ÖH-Funktionäre verbieten lässt.
Ein solches Verbot wäre nämlich eine menschenrechtswidrige
Diskriminierung: Auch Minderheiten müssen sich sichtbar machen dürfen
- und für Weltanschauungen werben, die die Toleranz ihrer Mitmenschen
strapazieren.
Die FPÖ tut so, als hätte sie dieses Prinzip verstanden. Sie beklagt
lautstark die Diskriminierungsabsichten der linken ÖH-Führung. Und
liefert gleichzeitig den Beweis, dass sie selbst Meinungsfreiheit
verbieten würde, wo immer sie könnte: Gerade am Mittwoch, während die
Burschenschafter an der Uni trotzig ihre Freiheit zum "Bummel" an der
Uni beanspruchten, erhoben freiheitliche Politiker die Forderung,
dass das Verschenken des Korans verboten werden müsste. Als ob jeder
Muslim ein Islamist wäre. Es ist auch nicht jeder farbentragende
Student Nazi.
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