- 29.10.2014, 14:00:33
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NEWS: Causa GAK - Schwere Vorwürfe gegen Staatsanwalt
Wurde eine Mitarbeiterin des Fußballklubs genötigt, ihre Ex-Chefs zu belasten? Geheime Telefonprotokolle könnten Verfahren zum Platzen bringen.
Utl.: Wurde eine Mitarbeiterin des Fußballklubs genötigt, ihre
Ex-Chefs zu belasten? Geheime Telefonprotokolle könnten
Verfahren zum Platzen bringen. =
Wien (OTS) - In der Causa GAK bahnt sich ein veritabler Justizskandal
an. Seit 2007 ermittelt die Staatsanwaltschaft Graz gegen ehemalige
Spitzenfunktionäre des Fußballklubs wegen möglicher
Abgabenhinterziehung und Schwarzgeldzahlungen in Millionenhöhe.
Wichtige Informationen erhielten die Ermittler dabei von einer
ehemaligen GAK-Mitarbeiterin, die selbst als Beschuldigte gilt, aber
mehrere Ex-Vereinspräsidenten schwer belastet hat.
Das Nachrichtenmagazin NEWS berichtet in seiner morgen
erscheinenden Ausgabe aus Ermittlungsakten, die unter anderem
aufgezeichnete Telefonate der Ex-GAK-Mitarbeiterin enthalten. Die nun
wortwörtlich vorliegenden Gesprächsinhalte nähren den schon länger im
Raum stehenden Vorwurf, die Staatsanwaltschaft könnte die Frau in
Zusammenhang mit einem anderen Gerichtsverfahren unter Druck gesetzt
bzw. mit ihr einen unzulässigen Deal geschlossen haben.
Nach einer Anzeige im Jänner 2013 ermittelte die
Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt gegen den Grazer GAK-Staatsanwalt
Johannes W. wegen des Verdachts der schweren Nötigung und des
Missbrauchs der Amtsgewalt. Dieses Ermittlungsverfahren wurde vor
einigen Monaten eingestellt. Ein Fortführungsantrag wurde kürzlich
abgewiesen. Staatsanwalt W. hat alle Vorwürfe immer bestritten.
Laut einer Stellungnahme der Staatsanwaltschaft Graz im Juli 2013
hieß es, es habe keinerlei Absprachen gegeben und die
Ex-GAK-Mitarbeiterin wäre nicht unter Druck gesetzt worden. Die
Staatsanwaltschaft hebt ihrerseits hervor, einige der Beschuldigten
im GAK-Verfahren hätten versucht, die Ex-Mitarbeiterin in ihren
Aussagen zu beeinflussen. Alle Betroffenen haben sämtliche Vorwürfe
immer bestritten. Es gilt die Unschuldsvermutung.
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