- 29.10.2014, 13:17:59
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NEWS: Staatsanwalt glaubt an "smoking Gun" im Fall Grasser
Staatsanwalt meint, "Bestechungsgeld" aus Post-Privatisierung an Grasser nachweisen zu können - Grasser weist den Vorwurf zurück.
Utl.: Staatsanwalt meint, "Bestechungsgeld" aus Post-Privatisierung
an Grasser nachweisen zu können - Grasser weist den Vorwurf
zurück. =
Wien (OTS) - Über eine entscheidende Wende in den Ermittlungen gegen
den früheren Finanzminister Karl-Heinz Grasser berichtet das
Nachrichtenmagazin NEWS in seiner morgigen Ausgabe. Wie aus einem
Antrag der Korruptionsstaatsanwaltschaft, der NEWS vorliegt,
hervorgeht, meint die Anklagebehörde, nun erstmals den Geldfluss
einer "Bestechungszahlung" im Inland an Grasser nachweisen zu können
und damit eine "smoking Gun", also einen eindeutigen Beweis für
Bestechlichkeit gefunden zu haben. Grasser, für den die
Unschuldsvermutung gilt, weist den Vorwurf zurück und dementiert
jegliche Zahlungen dieser Art an ihn.
Der eine Fall, bei dem die Anklagebehörde meint, den Geldfluss von
50.000 Euro an Grasser im Inland nachweisen zu können, betrifft laut
dem NEWS vorliegenden Dokument den Börsengang der Post im Mai 2006.
Peter Hochegger und Walter Meischberger waren für eine der Banken,
die damals von der ÖIAG ausgewählt und bezahlt worden sind, tätig.
Die Bank zahlte eine Provision von 350.000 Euro an Hocheggers Firma
Valora AG. Von dieser Firma gingen unter dem Titel "Beratung bei der
Post Privatisierung" insgesamt 150.000 Euro an die Firma "Valora
Solutions GmbH", die drei Gesellschafter hatte: Grasser, Meischberger
und Hochegger.
Die Korruptionsstaatsanwaltschaft hat nun nach NEWS vorliegenden
Informationen im Zuge ihrer Ermittlungen Dokumente sichergestellt, in
denen "KHG" 50.000 Euro von jenen 150.000 Euro zugeordnet sind. Die
Anklagebehörde sieht damit laut NEWS den Tatbestand nach § 304 StGB
(Verbrechen der Bestechlichkeit) erfüllt. Grasser, Meischberger und
Hochegger, die in dem Verfahen als Beschuldigte geführt werden,
bestreiten den Vorwurf. Für die Genannten gilt die
Unschuldsvermutung.
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