• 28.10.2014, 20:51:38
  • /
  • OTS0228 OTW0228

GDL vor Gericht, Kommentar zum Tarifeinheitsgesetz von Ulli Gericke

Frankfurt (ots) - Nein, mit dem gestern von Bundesarbeitsministerin
Andrea Nahles vorgelegten Entwurf eines Tarifeinheitsgesetzes werden
die derzeitigen Streiks bei der Deutschen Bahn und der Lufthansa
nicht unterbunden. Nein, die widerspenstigen Minigewerkschaften,
angefangen bei der Lokführergewerkschaft GDL über die
Pilotenvereinigung Cockpit bis zur Ärztegewerkschaft Marburger Bund,
werden damit nicht verboten. Und ebenfalls nein: Für die Lokführer
oder Piloten verhandeln künftig nicht andere Gewerkschaften als GDL
oder Cockpit. Nein, das Gesetzesvorhaben der schwarz-roten Koalition
ändert nichts an der heutigen, höchst unbefriedigenden Situation, in
der hoch spezialisierte Berufsgruppen das halbe Land in Geiselhaft
nehmen können.

Anderes zu erwarten wäre blauäugig, um nicht zu sagen:
verfassungswidrig. Denn das Recht auf Koalitionsfreiheit ist im
Grundgesetz garantiert. Entsprechend betont Nahles, "das Streikrecht
bleibt unangetastet". Mit ihrem Tarifeinheitsgesetz kann und will sie
lediglich erreichen, die bösen Folgen eines Urteils des
Bundesarbeitsgerichts zu lindern, das vor vier Jahren den bis dahin
gültigen Rechtsprechungsgrundsatz "Ein Betrieb, ein Tarifvertrag"
kippte. Die GDL versucht seitdem, ihren Einfluss auszuweiten, indem
sie sich nicht nur wie seit 1867 für Lokführer, sondern auch für
Zugbegleiter und Restaurantkräfte zuständig fühlt. Diese
Berufsgruppen wurden bisher von der wesentlich größeren EVG,
Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft vertreten. Bei solchermaßen
"Tarifkollisionen" soll künftig nur die Gewerkschaft über Löhne und
Arbeitsbedingungen verhandeln, die im Betrieb die meisten Mitglieder
zählt. Dass dies für Cockpit gilt und den Marburger Bund ist
offensichtlich - deren Position wird folglich nicht angerührt.

Die fragliche Betriebsmehrheit kann eine Definitionsfrage sein, zumal
ein Konzern wie die Deutsche Bahn über Hunderte von eigenständigen
Unternehmen verfügt. Es kann aber auch eine Frage von Klugheit sein:
Denn natürlich kann das Bahn-Management nicht im Ernst wollen, die
GDL über miese Tricks auszubooten - wohl wissend, dass dies nur die
Streikfront zusammenschweißt. Der Weg muss ein anderer sein: Beide
Gewerkschaften müssen sich über ihre Mitglieder - und damit die
jeweilige Tarifhoheit einigen. Gerichte müssen im Zweifelsfall
entscheiden, ob ein Arbeitskampf einer Minderheitsgewerkschaft
verhältnismäßig ist - und dies gegebenenfalls verneinen. Womit das
Gesetz nur mit Hilfe von Gerichten wirksam werden kann - aber das war
im Arbeitsrecht schon immer so.

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | EUN

Bei Facebook teilen.
Bei X teilen.
Bei LinkedIn teilen.
Bei Xing teilen.
Bei Bluesky teilen

Stichworte

Channel