- 27.10.2014, 17:00:32
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Gefängniswärterin arbeitete im Puff
Tausende Beamte haben Zusatzjobs. Doch was sie tun dürfen, ist streng geregelt
Utl.: Tausende Beamte haben Zusatzjobs. Doch was sie tun dürfen, ist
streng geregelt =
Österreich (OTS/KURIER) - Nebenjobs für Beamte sind eine heikle
Sache. Sie dürfen dem Ansehen des Berufes nicht schaden, keine
Befangenheit auslösen und auch zeitlich den Brotberuf nicht
beeinträchtigen. Auf alle Fälle müssen derartige Tätigkeiten gemeldet
werden (siehe Zusatztext).
Justizwachebeamtin Andrea T. aus dem Westen des Landes hat den Bogen
des Erlaubten eindeutig überspannt. Die Frau Revierinspektor meldete
der Justizbehörde einen Zuverdienst: Sie sei nebenberuflich für die
Sicherheit, das Inkasso der Mieten und des Wäschegeldes sowie die
Wäscheausgabe eines "Lokals" zuständig. Allerdings "vergaß" die
Beamtin auf ein entscheidendes Detail - das Lokal, in dem sie für
Ordnung sorgte, war ein Bordell.
Empfangsdame Sechs Euro kassierte Andrea T. pro Stunde in ihrer
Nebenbeschäftigung. Dem Vorgesetzten erzählte sie, sie würde
ausschließlich im Büro und am Empfang arbeiten. "Meine Tätigkeit
beschränkt sich ausschließlich auf die Freizeit und wird mich bei der
Erfüllung meiner dienstlichen Aufgaben nicht behindern oder sonstige
dienstliche Interessen gefährden", erklärte sie vollmundig.
Der Zusatzjob dürfte der Frau durchaus gefallen haben. Sie nahm sich
sogar Urlaub, um fast täglich von 18 bis 24 Uhr und an den
Wochenenden von 10 bis 22 Uhr im Bordell zu arbeiten.
Dass auch die Kriminalpolizei des Öfteren im Rotlicht ermittelt,
dürfte in den Überlegungen der Justizwachebeamtin keine Rolle
gespielt haben. Doch im Rahmen einer Erhebung wurden die Ermittler
auf Andrea T. aufmerksam - rasch bekam auch die Vollzugsdirektion
Wind von der Sache. Unverzüglich folgte die schriftliche Weisung,
diese Beschäftigung einzustellen. Mit dem Hinweis, es sei nicht
auszuschließen, dass es im Bordell - etwa im Eingangsbereich - zu
persönlichen Kontakten mit Kunden und Prostituierten kommen könnte;
und die Herrschaften könnte die Justizwachebeamtin ja auch im
Gefängnis wieder treffen. Die Aufforderung ignorierte die
Revierinspektorin allerdings: Sie arbeitete weiter.
Geldstrafe Das kam der Frau schlussendlich teuer zu stehen. Der Fall
landete vor der Disziplinarbehörde. Für die war der Fall klar: "Eine
Tätigkeit in einem der Prostitution gewidmeten Betrieb, ist per se
dem Ansehen der Justiz abträglich." Die Beamtin muss eine Geldstrafe
in Höhe von drei Monatsbezügen zahlen.
Zusatztext: Zubrot für Staatsdiener: Was erlaubt ist, und was nicht
Vorstandsverbot. Wenn es um Nebenjobs geht, gibt es genaue Vorgaben
für Beamte. Zusätzlich müssen Vorgesetzte von Fall zu Fall
entscheiden. Eine erwerbsmäßige Nebenbeschäftigung beginnt bei einem
Zusatzeinkommen von 730 Euro pro Jahr. Grundsätzlich verboten sind
Tätigkeiten im Vorstand, Aufsichtsrat, Verwaltungsrat oder einem
sonstigen Organ einer auf Gewinn gerichteten juristischen Person
(unabhängig vom erzielten Einkommen).
Ein Check in den Ministerien ergab: Nur Justiz- und
Verteidigungsministerium wissen detailliert Bescheid, wie viele
Beamte einen Nebenjob haben. Von den rund 4000 Justizwache-Beamten
haben derzeit 523 eine Nebenbeschäftigung oder -tätigkeit. Bei den
2534 Richtern und Staatsanwälten sind es 486 (Stand 2012).
Genauestens geregelt sind auch Nebenbeschäftigungen für Bedienstete
des Bundesheeres. All jene, die in der nachrichtendienstlichen
Aufklärung oder Abwehr tätig sind, dürfen weder als Detektiv, noch
bei privaten Sicherheitsfirmen arbeiten. Untersagt ist unter anderem
auch Mitarbeit in Unternehmen für automatische Datenverarbeitung und
Informationstechnik, Inkassobüros und - dezidiert -
Sprengungsunternehmen. Trotz der Einschränkungen sind rund 2000 der
22.000 Mitarbeiter des Verteidigungsministeriums und des Heeres
nebenberuflich aktiv. "Die Mitarbeiter sind unter anderem in der
Landwirtschaft, als Autoren, Lehrbeauftragte, Webdesigner,
Werbegrafiker oder Berater tätig", heißt es seitens des Ministeriums.
GenehmigungAuch Lehrern ist ein Nebenjob nicht grundsätzlich
untersagt. Für diese Berufsgruppe gibt es aber eine Sonderregelung:
Nebenberuflichen Mitarbeit in einer Privatschule, Privatunterricht
von Schülern oder das Engagement in einer privaten Lehr- und
Erziehungsanstalt bedürfen vorab einer Genehmigung durch die
Dienstbehörde, erklärt man im Unterrichtsministerium.
Link kurier.at:
http://kurier.at/chronik/oesterreich/dubiose-nebenjobs-im-staatsdiens
t/93.620.707
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