- 27.10.2014, 11:32:22
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Steuerberater sehen Einsparungspotential bei Sozialversicherungen
Administrative Entlastung für Unternehmen und Behörden
Utl.: Administrative Entlastung für Unternehmen und Behörden =
Wien (OTS) - Die Zusammenlegung der jetzt neun Gebiets- und sechs
Betriebskrankenkassen zu einem bis drei Trägerorganisationen würde
nach Ansicht des Präsidenten der Kammer der Wirtschaftstreuhänder,
Klaus Hübner, für die österreichische Wirtschaft und für die Behörden
eine enorme administrative Entlastung und erhebliche Einsparungen
bringen. Damit widerspricht Hübner Sozialminister Rudolf Hundstorfer,
der einer Reform mangels Einsparungspotential eine Absage erteilt
hat.
"Unser Steuer- und Sozialversicherungssystem hat die Grenze der
Administrierbarkeit erreicht" beschreibt Klaus Hübner, Präsident der
Kammer der Wirtschaftstreuhänder die derzeitige Lage. Vor allem der
Verwaltungsaufwand im Bereich der Sozialversicherung und der
Lohnsteuer ist überbordend und muss reformiert werden.
Neben dem Hauptverband der Sozialversicherungsträger existieren in
Österreich derzeit 22 Sozialversicherungsträger. Zusätzlich zu neun
Gebietskrankenkassen gibt es noch sechs Betriebskrankenkassen sowie
weitere sieben Sozialversicherungsanstalten für gewisse Berufsgruppen
oder Bereiche. "In Zeiten von knappen Budgets sollten endlich die
notwendigen Reformen angegangen werden und Einsparungspotenziale
genutzt werden", so Hübner. Zusätzlich würden die Zusammenlegungen
für die Wirtschaft eine ganz erhebliche Entlastung an unnötiger
Bürokratie und mehr Rechtssicherheit bringen.
Ein österreichweit tätiges Unternehmen sieht sich beispielsweise in
seiner alltäglichen Arbeit mit neun Gebietskrankenkassen
konfrontiert. Abgesehen von gewissen behördeninternen
Doppelgleisigkeiten, müssen sich die Unternehmer auch immer wieder
mit abweichenden Rechtsansichten in derselben Rechtsfrage
auseinandersetzen aus denen sich skurrile Folgewirkungen ergeben.
Mitarbeiter, die zwischen mehreren Standorten wechseln, sind bei
einem Bundesländerwechsel bei einem regionalen Träger abzumelden und
bei dem anderen regionalen Träger wieder anzumelden. Pro Meldung muss
ein Meldevorgang, eine Kontaktaufnahme mit dem Mitarbeiter, eine
entsprechende EDV-unterstützte oder manuelle Ablage, eine Zuordnung
von SV-Beiträgen etc. erfolgen.
Die Steuerberater treten weiterhin dafür ein, die vorhandenen
Mehrfachgleisigkeiten abzubauen und die neun Gebietskrankenkassen
sowie die sechs Betriebskrankenkassen zu einem bis drei Träger
zusammenzulegen. Damit könnte ein einheitlich dezentral organisierter
und bundesweit tätiger Sozialversicherungsträger für alle
unselbständigen Erwerbstätigen eingerichtet werden. Die
administrative Entlastung sowohl von Seiten der Unternehmen als auch
von Seiten der Behörden wäre enorm.
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