- 27.10.2014, 10:12:12
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- OTS0046 OTW0046
Glücksspiel – EuGH: Diskriminierung ist unionsrechtswidrig!
Wien (OTS) - Erneut hat der Europäische Gerichtshof in Luxemburg
festgestellt, dass nationale Glücksspielgesetze kein Freibrief für
Diskriminierungen sind.
Die Entscheidung in den Rechtssachen C-344/13 und C-367/13 fiel nicht
nur sehr schnell (nur noch 16 Monate), sondern auch eindeutig aus.
Diese Entscheidung, bezüglich des Verbots unterschiedlicher
Besteuerung in Glücksspielangelegenheiten in Italien, ist auch für
Österreich wegweisend. Denn der Vorrang des Unionsrechts und die
Entscheidungen des EuGH sind von - jeder - Behörde und allen
Gerichten in ganz Österreich zu beachten.
In Österreich ist eine unionsrechtswidrig diskriminierende
Besteuerung im § 57 (Glücksspielabgaben) des Glücksspielgesetzes
ausdrücklich festgelegt. Im Absatz 1: "Ausspielungen, an denen die
Teilnahme vom Inland aus erfolgt, unterliegen - vorbehaltlich der
folgenden Absätze - einer Glücksspielabgabe von 16 vH vom Einsatz"!
In den folgenden Absätzen des § 57 GSpG wird nationalen
Konzessionären eine drastisch geringere Besteuerung von 10% bis 40%
der um die gesetzliche Umsatzsteuer verminderten
Jahresbruttospieleinnahmen vorgeschrieben - also vom echten Gewinn in
der Kassa und nicht, konsumentenfeindlich und unwirtschaftlich, vom
Spieleinsatz.
Dabei handelt es sich offenbar um eine gezielte staatliche
Subventionierung nationaler Glücksspielkonzessionäre durch eine
geringere Besteuerung als für Anbieter, welche in einem anderen
Mitgliedsstaat ansässig sind. Keine der Ausnahmebestimmungen für
staatliche Subventionen im Artikel 107 AEUV, des Vertrages über die
Arbeitsweise der Europäischen Union (Vertrag von Lissabon) trifft für
die Landes- und Bundeskonzessionäre in Österreich zu.
Sowohl die steuerliche Diskriminierung als auch die staatliche
Subventionierung sind unionsrechtswidrig und deshalb - laut
gefestigter Rechtsprechung des EuGH - sind die nationalen
Strafbestimmungen im Glücksspielgesetz nicht anzuwenden. Das weiter
zu ignorieren kann für die Steuerzahler, wie die vielen verlorenen
Verfahren der letzten Jahre zeigen, wieder recht kostspielig werden!
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