3 Millionen Österreicher nutzen FinanzOnline und sparen sich Weg- und Wartezeiten - Seit 2009 auch Aufwendungen für die Kinderbetreuung abzugsfähig
Utl.: 3 Millionen Österreicher nutzen FinanzOnline und sparen sich
Weg- und Wartezeiten - Seit 2009 auch Aufwendungen für die
Kinderbetreuung abzugsfähig =
Wien (OTS) - Mit Jahresende läuft die gesetzliche 5-Jahres-Frist für
die Antragsstellung der Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2009
aus. Der schnellste und bequemste Weg, sich Steuergeld zurückzuholen,
ist via FinanzOnline, der elektronischen Veranlagung über das
Internet. Bereits über drei Mio. Österreicher/innen nutzen
FinanzOnline und ersparen sich somit Weg- und Wartezeiten. Mit
FinanzOnline können Sie Amtswege per Mausklick bequem von zuhause aus
machen, jederzeit Änderungen bei personenbezogenen Daten durchführen
und auch ihren Steuerausgleich machen. Viele Arbeitnehmer nutzen
schon jetzt die Möglichkeit, ihre Arbeitnehmerveranlagung für die
Jahre 2009 bis 2013 über FinanzOnline zu machen.
Welche Ausgaben können zum Beispiel abgesetzt werden:
Absetzbar sind - unter bestimmten Voraussetzungen - Sonderausgaben
wie beispielsweise Versicherungsprämien für Personenversicherungen,
Spenden oder Kirchenbeiträge, weiters außergewöhnliche Belastungen,
wie Krankheits- oder Pflegekosten. Beruflich veranlasste Kosten sind
als Werbungskosten abzugsfähig. Dazu zählen beispielsweise
Aufwendungen für Computer und Zubehör soweit eine berufliche
Verwendung vorliegt, Fachliteratur oder Kosten für Aus- und
Fortbildung sowie Umschulungen.
Seit dem Jahr 2009 sind auch Aufwendungen für die Betreuung von
Kindern abzugsfähig. Diese Kosten sind bis zum Ende des
Kalenderjahres in dem ein Kind das zehnte Lebensjahr, ein behindertes
Kind mit Bezug von erhöhter Familienbeihilfe das sechzehnte
Lebensjahr vollendet zu berücksichtigen und sind mit 2.300 Euro pro
Kind und Kalenderjahr begrenzt. Voraussetzung ist, dass das Kind in
einer öffentlichen oder privaten institutionellen
Kinderbetreuungseinrichtung oder durch eine pädagogisch qualifizierte
Person betreut wird.
Tipps von Ihrem Finanzamt für eine rasche und einfache
Arbeitnehmerveranlagung
Nicht vergessen: Geben Sie statt Ihrer Kontonummer nur noch BIC und
IBAN an. Sie finden diese beiden Codes auf Ihrer Bankomatkarte oder
Ihrem Kontoauszug
Vollständig ausfüllen: Für eine rasche Bearbeitung müssen Ihre
persönlichen Daten sowie die Anzahl der bezugsauszahlenden Stellen
sorgfältig ausgefüllt werden.
Formulare: Wenn Sie die Arbeitnehmerveranlagung via Formular machen
bestellen sie diese Online unter www.bmf.gv.at
Bewahren Sie Ihre Belege 7 Jahre auf und schicken Sie diese nur auf
Nachfrage an Ihr zuständiges Finanzamt (ausschließlich Kopien).
Für die Formularabgabe ist kein persönlicher Termin im Finanzamt
notwendig - Schicken Sie die Formulare einfach per Post oder werfen
Sie die Formulare in den Einwurfkasten/Selbststempler im Finanzamt.
Steuerrechtliche Aspekte sowie Erklärungen zum Ausfüllen der
Formulare entnehmen Sie bitte dem aktuellen Steuerbuch zum download
unter www.bmf.gv.at/publikationen oder telefonisch zum Bestellen beim
Bürgerservice des Finanzministeriums.
Weitere Informationen finden Sie unter www.bmf.gv.at
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