- 25.10.2014, 09:50:32
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AKNÖ: Noch immer viele Hürden für Menschen mit Behinderung
6 Jahre UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen
Utl.: 6 Jahre UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit
Behinderungen =
Wien (OTS/AKNÖ) - Am 26.10.2008 ist die UN-Konvention über die Rechte
von Menschen mit Behinderungen in Österreich in Kraft getreten.
Heute, 6 Jahre später, stehen Menschen mit Behinderungen in
Niederösterreich noch immer vor vielen Hürden. Inklusive Bildung,
Barrierefreiheit oder Verbesserung der Arbeitssituation sind oft
nicht mehr als schöne Schlagwörter. AKNÖ-Präsident Markus Wieser
fordert, dass "die UN-Konvention in Zukunft stärker berücksichtigt
wird".
Nach wie vor existieren in Niederösterreich Sonderschulen, in die
SchülerInnen mit besonderem Unterstützungsbedarf allzu oft
abgeschoben werden. Dabei bedarf es oft nur kleiner Hilfsmittel, wie
z.B. eines Übertragungsgerätes. "So zählt z.B. eine heute neunjährige
schwerhörige Niederösterreicherin zu den Klassenbesten, hätte aber
auf Anraten der Volksschuldirektorin ursprünglich in eine
Sonderschule gehen sollen", erläutert Sozialrechtsexpertin Dr. Ursula
Janesch.
Die Arbeitslosenrate von Menschen mit Behinderungen ist eklatant hoch
und stieg in Niederösterreich im Vergleich zum Vorjahr um fast 27
Prozent. "Die Verschlechterung des Kündigungsschutzes von begünstigt
Behinderten im Jahr 2011 hat offensichtlich nicht zum angestrebten
Erfolg geführt und sollte neu überdacht werden. Der Gesetzgeber
sollte sich insbesondere mit einem neuen Förderungssystem auseinander
setzen", fordert der AKNÖ-Präsident.
Die AKNÖ begrüßt aber auch positive Entwicklungen. Schwer behinderte
Menschen müssen in Österreich in der Regel vom Unterhalt der Eltern
bzw. bei deren Tod von der Waisenpension leben. Diese fiel bisher
jedoch bei einem Arbeitsversuch weg. Vom Gesetzgeber wurde nun die
Möglichkeit geschaffen, dass Menschen, die in Tageswerkstätten
arbeiten, einen Versuch am ersten Arbeitsmarkt wagen können, ohne im
Falle eines Scheiterns die Waisenpension bzw. die Familienbeihilfe zu
verlieren. "Damit wurde eine langjährige AKNÖ Forderung erfüllt und
schwer behinderten Menschen der Weg in ein eigenständigeres Leben
gesichert", so Wieser.
Die AKNÖ hofft auch auf eine positive Wende in der derzeitigen
Pflegegeldreformdebatte. "Eine Anhebung der notwendigen Stunden in
den ersten beiden Pflegegeldstufen läuft nämlich der UN-Konvention
zuwider", erklärt Dr. Ursula Janesch. Die Möglichkeit, ein
selbstbestimmten Leben zu Hause durch frühzeitige professionelle
Pflege zu führen, wird so erschwert.
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