• 25.10.2014, 08:00:38
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"profil": Oberlandesgericht Wien bestätigt Erstgericht: Opferverein "Tagdyr" soll Tarnorganisation des kasachischen Geheimdienstes sein

Für die Server-Beschlagnahme der Kanzlei Lansky reichten Verdachtsmomente nicht aus

Utl.: Für die Server-Beschlagnahme der Kanzlei Lansky reichten
Verdachtsmomente nicht aus =

Wien (OTS) - Wie das Nachrichtenmagazin "profil" in seiner Montag
erscheinenden Ausgabe berichtet, teilt das Oberlandesgericht Wien
(OLG) die Meinung der Staatsanwaltschaft Wien, wonach es sich bei dem
von den Witwen zweier 2007 in Kasachstan ermordeter Banker
gegründeten Verein "Tagdyr" um eine Schöpfung des kasachischen
Geheimdienstes handelt. In dem OLG-Beschuss vom 14. August des Jahres
heißt es: "Die Einschätzung, wonach es sich beim Fonds ,Tagdyr' zwar
offiziell um eine Unterstützung der Witwen zweier Mordopfer,
tatsächlich jedoch um eine Tarnorganisation des kasachischen
Geheimdienstes handelt, konnte das Erstgericht aus der Gesamtheit des
derzeit vorliegenden Aktenmaterials ableiten. Diese wird durch die
Umstände erhärtet, dass dieser Fonds über erhebliche Geldmittel
verfügt."

Der Verein, der vom Wiener Anwalt Gabriel Lansky vertreten wird, hat
sich die juristische Verfolgung des mutmaßlichen Täters Rakhat
Aliyev, vormals Botschafters Kasachstan in Wien, zur Aufgabe gemacht.
Der Verein, so das Zweitgericht weiter, sei offenbar auch nicht auf
Gelder von außen angewiesen: "Obwohl Tagdyr angeblich ausschließlich
die Interessen der Opfer des Dr. Shoraz (Aliyev, Anm.) vertritt und
daher an finanziellen Zuwendungen von Dritten auch aus Österreich
interessiert sein müsste, ... blieb eine von einer russischen
Dolmetscherin im Auftrag der Polizei gestellte Spendenanfrage an den
Fonds gänzlich unbeantwortet. Ein derartiges Desinteresse an
Spendentätigkeit spricht vielmehr für eine Finanzierung aus anderen
Quelle und stützt den Verdacht der Finanzierung durch den
kasachischen Geheimdienst."

Gegen Lansky laufen seit März 2013 Ermittlungen. Er soll
"kasachische Interessen im Verfahrenskomplex Aliyev unterstützt"
haben. Die Staatsanwaltschaft Wien hatte in Folge Server, welche
Lansky in Luxemburg geparkt hatte, beschlagnahmt. Dagegen erhob der
Anwalt Einspruch beim Oberlandesgericht Wien (OLG) und bekam Recht.
Was die Vorwürfe gegen Lanskys betrifft, heißt es, für die vermutete
"Informationsbeschaffung und -weitergabe an den KNB fehle es
(derzeit) am Aktensubstrat". Die Fakten hätten nicht ausgereicht, um
die Server zu beschlagnahmen und damit das Anwaltsgeheimnis zu
unterlaufen.

Die Kanzlei Lansky hält fest, dass die Erkenntnisse des OLG auf
dem Ermittlungsstand vom Oktober 2013 basieren. Seitdem hätten
Ermittler schwerwiegende Beweise gegen Aliyev zutage gefördert. Für
die angebliche Verbindung zwischen Tagdyr und dem KNB gebe es keine
Beweise.

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