
Wien (OTS/BMASK) - Assistenz- und Therapiehunde sind besonders
geeignete und ausgebildete Hunde, die Menschen mit Behinderung in
vielfältiger Weise unterstützen und durchs Leben begleiten. Ab
1.1.2015 gibt es eine bundesweit einheitliche gesetzliche Regelung
für alle Arten von Assistenz- und Therapiehunden, da diese in der
Öffentlichkeit mehr Freizügigkeit brauchen, um ihre Aufgaben erfüllen
zu können wie zum Beispiel Ausnahmen von der Maulkorb- und
Leinenpflicht sowie freien Zugang zu öffentlichen Orten, Gebäuden und
Dienstleistungen. Heute waren die Rektorin der Veterinärmedizinischen
Universität, Sonja Hammerschmid, der Leiter der Koordinierungsstelle
Tierschutzqualifizierte HundetrainerIn, Karl Weissenbacher, sowie
vier HundehalterInnen mit ihren Hunden - die Blindenführhunde Leo,
Lilo, Tao und der Signalhund Cora - zu Besuch bei Sozialminister
Rudolf Hundstorfer.****
Weitere Fotos: www.sozialministerium.at
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