• 20.10.2014, 19:30:33
  • /
  • OTS0163 OTW0163

Wiener Zeitung - Leitartikel von Reinhard Göweil: "Grassers Diskretion"

Ausgabe vom 21. Oktober 2014

Utl.: Ausgabe vom 21. Oktober 2014 =

Wien (OTS) - Die Stiftungen in Liechtenstein seien gegründet worden,
um Diskretion wahren zu können, sagte Karl-Heinz Grasser beim
Zivilprozess gegen seinen ehemaligen Steuerberater. Seine Einkünfte
bei Meinl seien dorthin geflossen. Etwas mehr als ein Jahr war er für
Meinl Power tätig, von Sommer 2007 bis Herbst 2008. Neun Millionen
Euro hat er dafür kassiert, ein fürstliches Honorar. Nun war Grasser
bis 2006 Finanzminister und musste eigentlich wissen, dass eine
österreichische Stiftung, gepaart mit Bank- und Steuergeheimnis,
ausreichend Diskretion bietet. Noch im Oktober 2006 verteidigte
Grasser als Noch-Minister das österreichische Stiftungsrecht. Im
Sommer 2007 war alles anders. Außerdem habe er sich gar nicht so gut
ausgekannt, sagt Grasser im Oktober 2014.

Das passe nicht wirklich gut zusammen, meint auch die
Staatsanwaltschaft. Sie will Grasser wegen Abgabenbetrugs anklagen,
und zwar seit Anfang August. Passiert ist das noch nicht, der Akt
befindet sich auf der langen Reise zum Ministerbüro und wieder
zurück. Denn Grasser ist glamourös, zweifellos. Der Justizminister
muss über die Anklage entscheiden oder der von ihm angekündigte
Weisenrat.

Nun ist es niemandem zuzumuten, sehr lange auf eine
Justizentscheidung warten zu müssen, auch Grasser nicht. Seltsam ist
allerdings, dass Grasser selbst das Verfahren hinausgezögert hat,
unter anderem mit Rechtsmitteln gegen die Weitergabe seiner
Unterlagen aus Liechtenstein. Wenn er alles korrekt versteuert hat,
sollte ihm doch daran gelegen sein, das Verfahren zu beschleunigen.

Etwas mulmig scheint ihm allerdings schon zu sein, denn nun soll ja
sein Steuerberater Beratungsfehler gemacht haben. Der Streitwert in
diesem Zivilprozess liegt bei 2,4 Millionen Euro, die Prozesskosten
orientieren sich danach. Jeder Verhandlungstag ist sauteuer, ein
weiteres Indiz dafür, dass Grasser Fehler anderen zuweisen möchte.
Denn die Finanzbehörde meint, Grasser habe 4,95 Millionen Euro an
Steuern hinterzogen, es droht eine Strafe in dreifacher Höhe,
eventuell sogar eine Haftstrafe.

Grasser setzt mit dem teuren Prozess gegen den damals
steuerberatenden Deloitte-Mitarbeiter alles auf eine Karte. Wenn er
diesen Prozess verliert, steht er im Falle einer Anklage ganz allein
in der Auslage. Als Minister mochte er das, nun dürfte er darauf
verzichten wollen.

www.wienerzeitung.at/leitartikel

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | PWR

Bei Facebook teilen.
Bei X teilen.
Bei LinkedIn teilen.
Bei Xing teilen.
Bei Bluesky teilen

Stichworte

Channel