• 20.10.2014, 10:43:42
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"Bei den MedUnis und Uni-Kliniken braucht es eine klare Organisationsstruktur!"

Forschungsrat empfiehlt Neuregelung der Zusammenarbeit zwischen Medizinischen Universitäten und Universitätskliniken

Utl.: Forschungsrat empfiehlt Neuregelung der Zusammenarbeit
zwischen Medizinischen Universitäten und Universitätskliniken =

Wien (OTS) - "Zehn Jahre nach Ausgliederung der Medizinischen
Universitäten ist es an der Zeit, über die Weiterentwicklung der
Umsetzungskultur nachzudenken", so Univ.-Prof. Dr. Markus
Hengstschläger, Mitglied des Rates für Forschung und
Technologieentwicklung und Mentor des Themas "Medizinische
Forschung". Die derzeit bestehende Komplexität ergibt sich vor allem
aus dem Umstand, dass die Medizinischen Universitäten nicht nur Lehre
und Forschung betreiben, sondern darüber hinaus im Verbund mit den zu
den Krankenanstaltenträgern gehörenden Universitätskliniken auch für
die PatientInnenversorgung zur Verfügung stehen. Folglich gibt es für
diese Aufgaben mehrere Verantwortliche - Bund und Länder,
Universitäten und Krankenanstaltenträger -, die nicht immer an einem
Strang ziehen. Besonders deutlich zeigt sich dies immer wieder bei
der Festlegung des sog. Klinischen Mehraufwandes, also bei der
Abgeltung des Bundes an die Länder Wien, Steiermark und Tirol für den
durch Lehre und Forschung verursachten zusätzlichen Aufwand für
Personal und Infrastruktur.

Der Vorsitzende des Forschungsrates, Dr. Hannes Androsch, bringt die
Situation prägnant auf den Punkt: "Wenn bei den Philharmonikern jeder
für sich spielt, entsteht keine Symphonie, sondern Kakophonie". In
diesem Sinn plädiert Androsch für eine klare Festlegung der Rollen
sowie für eine gemeinsame Führungsstruktur für jenen Bereich, wo sich
Universitäten und Kliniken in ihren Aufgaben überlappen: "Wenn etwas
in der Sache verschränkt ist, muss es das auch organisatorisch sein."

Die dazu vom Forschungsrat erarbeitete Empfehlung legt entsprechend
den Entwurf eines Prozesses vor, wie diese Rollen und Aufgaben
künftig definiert werden könnten und sollten. Dazu wurden im Rahmen
der vom Forschungsrat im Vorfeld beauftragten Studie "Befunde und
Handlungsansätze zur Weiterentwicklung der Universitätsmedizin in
Österreich" maßgebliche Akteure der Medizinischen Universitäten und
der Universitätskliniken befragt und unterschiedliche Lösungsansätze
diskutiert. Die Ergebnisse zeigten vor allem Probleme in der
Strategieentwicklung, beim Personalmanagement, bei der Organisation
und in der Finanzierung auf. Eine Vielzahl von Gesprächen und ein
Workshop zum Thema führten zur Entwicklung von Handlungsmaßnahmen und
zum Entwurf der nun vorliegenden Empfehlung betreffend Zusammenarbeit
von Medizinischen Universitäten und Universitätskliniken sowie zur
Abgeltung des "Klinischen Mehraufwands".

Kernpunkte der Empfehlung sind

- die Vorlage eines dreistufigen Modells zur Ermittlung bzw.
Abgeltung des "Klinischen Mehraufwandes", welches Verhandlungen des
budgetären Rahmens, der Lehr- und Forschungsschwerpunkte und des
dafür vorgesehenen wissenschaftlichen Personals, und schließlich über
das für die Patientenversorgung zusätzlich notwendige Personal
vorsieht,

- die Abgeltung des Mehraufwandes für Personal, Gesundheits- und
Krankenpflege und technische Infrastruktur,

- der Aufbau gemeinsamer Strukturen in der Verwaltung und
Organisation der Universitätskliniken (Krankenanstaltenträger) mit
den Medizinischen Universitäten,

- die Erstellung gemeinsamer Leistungsvereinbarungen der
Medizinischen Universitäten,

- die Entwicklung einer gemeinsamen Strategie für Forschung und
Lehre an den Medizinischen Universitäten im Sinne einer
Schwer-punktbildung,

- die Verhandlung der Investitionskosten für Forschungsinfrastruktur
sowie für Bau- und Sanierungsarbeiten an den Universitätskliniken
zwischen Bund und Ländern im Sinne des medizinischen
Forschungsstandortes Österreich, und schließlich

- eine effiziente Abstimmung der strategischen Schwerpunktsetzungen
der Universitätskliniken mit übergeordneten Strukturplänen (ÖSG -
Österr. Strukturplan Gesundheit, RSG - Regionale Strukturpläne
Gesundheit).

Darüber hinaus werden in einer Anlage zur Empfehlung auch noch offene
Punkte angesprochen, die im Zuge einer politischen Implementierung
der Empfehlung zu klären sind.

Download der Empfehlung unter www.rat-fte.at/empfehlungen

Hintergrund

Seit in Kraft treten des Universitätsgesetzes 2002 (UG) und der
Ausgliederung der Medizinischen Universitäten im Jahr 2004 werden die
Rahmenbedingungen zur Zusammenarbeit der Medizinischen Universitäten
mit den Universitätskliniken immer wieder kontrovers diskutiert. An
den drei bestehenden Standorten Medizinischer Universitäten - Wien,
Graz und Inns-bruck - fanden inzwischen unterschiedliche
Reformbemühungen statt, welche die Zusammenarbeit zwischen
Krankenanstaltenträgern und Universitäten regeln sollen. Eine
nachhaltige Lösung für alle drei Standorte konnte bislang allerdings
nicht gefunden werden.

Ein Universitätsklinikum kann als Krankenanstalt definiert werden,
dessen Betrieb teilweise oder ganz der Lehre und Forschung einer
Medizinischen Universität dient. An den genannten Standorten sind sie
zudem "Zentralversorger" und damit unverzichtbarer Partner für die
PatientInnenversorgung. Diese unterschiedlichen Aufgaben - Lehre und
Forschung einerseits, Patientenversorgung andererseits - spiegeln
sich auch in der gesetzlich festgelegten Verteilung der Kompetenzen
wider, die den Bund für Wissenschaft und Forschung sowie Lehre, die
Bundesländer als Träger der Krankenanstalten aber für die
PatientInnenversorgung verantwortlich macht.

Die dadurch geschaffenen mannigfaltigen Schnittstellenprobleme zeigen
sich im täglichen Betrieb der Universitätskliniken vor allem

- in unterschiedlichen Zielvorgaben, die eine gemeinsame
strategische Ausrichtung der Medizinischen Universität und des
Krankenanstaltenträgers verhindern oder zumindest erschweren,

- in unterschiedlichen Dienstrechtsverhältnissen, die das
strategische und operative Personalmanagement behindern,

- in der Schaffung doppelter Führungs- und Verwaltungsstrukturen,
die folglich sowohl bei Effektivität als auch Effizienz
Optimierungsbedarf aufweisen, und schließlich

- bei der Finanzierung, die im Rahmen des "Klinischen Mehrauf-wands"
abgerechnet wird und zudem durch die in den Bundesländern
unterschiedlich geregelten Anstellungsverhältnisse der Ärzte
erschwert wird.

Die vom Rat für Forschung und Technologieentwicklung nun vorgelegte
Empfehlung soll eine Reform der Zusammenarbeit zwischen den Trägern
der Krankenanstalten und den Medizinischen Universitäten anstoßen.
Dabei muss vor allem die Steigerung der Leistungsfähigkeit der
universitären Medizin, unterstützt durch erhöhte Transparenz bei der
Finanzierung, im Zentrum der Festlegung der jeweiligen Kompetenzen
von Bund und Ländern stehen.

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