- 16.10.2014, 15:11:12
- /
- OTS0221 OTW0221
Eigner: Neue NÖ Bauordnung ermöglicht kostengünstigeres und schnelleres Bauen
Eigner: Neue NÖ Bauordnung ermöglicht kostengünstigeres und schnelleres Bauen
Utl.: Eigner: Neue NÖ Bauordnung ermöglicht kostengünstigeres und
schnelleres Bauen =
St. Pölten (OTS/NÖI) - "Die neue NÖ Bauordnung ermöglicht
kostengünstigeres und schnelleres Bauen. Damit haben wir die von uns
selbst gesteckten Ziele erfüllt. Außerdem kommt es künftig zu einigen
Erleichterungen für Häuslbauer. Daher freue ich mich, dass der
zuständige Ausschuss positiv über das neue Gesetz abgestimmt hat, ein
Beschluss im NÖ Landtag am 23. Oktober steht nun nichts mehr im
Wege", erklärt VP-Bautensprecher DI Willi Eigner nach den
Ausschusssitzungen des NÖ Landtags.
"In den vergangenen Monaten haben wir in vielen Stunden und in
enger Abstimmung mit Fachleuten und Anwendern aus der Praxis einen
umfassenden Entwurf für die Neugestaltung der NÖ Bauordnung
ausgearbeitet. Mit dem Ergebnis, dessen Inkrafttreten mit 1. Februar
2015 vorgesehen ist, gelingt es uns, dass das Bauen kostengünstiger
wird. Damit können in Folge auch Wohnkosten gesenkt werden. Das haben
uns auch Praktiker und Vertreter der Wohnbaugenossenschaften
bescheinigt", hält der VP-Bautensprecher fest.
Als Beispiele, die die Baukosten künftig sinken lassen, nennt
Eigner die Neureglung für die Errichtung der Notkamine, die Lösungen
rund um die Barrierefreiheit oder auch die Einführung der Möglichkeit
eines Prüfingenieurs, der Bauverfahren beschleunigen kann. "So sind
beispielsweise Notkamine bei Wohnhausanlagen nicht mehr verpflichtend
vorgeschrieben. Hier können günstigere Alternativen von den Bauherren
umgesetzt werden. Auch die Einführung des Prüfingenieurs kann
Baukosten senken, da seine Vorarbeiten eine Beschleunigung der
Verfahren ermöglichen. Und jeder, der schon selbst gebaut hat weiß,
dass Verzögerungen immer auch höhere Kosten bedeuten", so der
VP-Landtagsabgeordnete.
"In Sachen Barrierefreiheit haben wir eine praktikable Lösung
gefunden. Wir wissen, dass ältere oder behinderte Menschen bestimmte
Anforderungen an ihre Wohnungen haben. Doch es ist nicht leistbar,
dass jedes Gebäude und jede Wohnung rollstuhlgerecht ausgestattet
ist. Die neue NÖ Bauordnung sieht aber vor, dass in Häusern mit mehr
als zwei Wohnungen der Eingangsbereich auf alle Fälle barrierefrei
sein muss und in den Wohnungen der Sanitärbereich so anpassbar ist,
dass man ihn bei Bedarf mit wenig Aufwand barrierefrei machen kann.
Außerdem müssen die Gänge und Türen gewisse Breiten aufweisen",
erklärt VP-LAbg. Eigner.
"Weitere Maßnahmen, die in der neuen Bauordnung geregelt werden,
ist die eindeutige Klarstellung, dass Kinderlärm keine klagbare und
schädliche Emission ist. Auch geben wir den Gemeinden mehr Spielraum
bei der Anzahl der PKW- oder Fahrradabstellplätze. So kann der
Gemeinderat zur Belebung der Innenstädte die Anzahl der notwendigen
Stellplätze abändern bzw. auch eine Befreiung von der
Stellplatzausgleichsabgabe beschließen. Auch bei der Vorschreibung
der Anzahl der Fahrradabstellplätze wird es nur mehr einen Richtwert
geben, der nach regionalen Bedürfnissen von der Gemeinde abgeändert
werden kann", nennt Eigner weitere Beispiele für Neuerungen in der
Bauordnung.
"Unterm Strich kann man sagen, dass sich die monatelange Arbeit an
der neuen NÖ Bauordnung ausgezahlt hat. Denn das Gesetz, das in der
nächsten Landtagssitzung am 23. Oktober beschlossen wird, ist
praktikabel und sorgt dafür, dass das Bauen - und im Endeffekt auch
das Wohnen - günstiger für die Niederösterreicherinnen und
Niederösterreicher wird", so VP-Bautensprecher LAbg. DI Eigner.
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | NNV






