• 16.10.2014, 09:31:49
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ÖAMTC: Herbstzeit ist Risikozeit für Wildunfälle

2013: 296 Wildunfälle mit Personenschaden - Niederösterreich ist Spitzenreiter

Utl.: 2013: 296 Wildunfälle mit Personenschaden - Niederösterreich
ist Spitzenreiter =

Wien (OTS) - "Im Herbst wechselt das Rehwild in sein Winterquartier,
dadurch ergeben sich verstärkt Wanderbewegungen über Straßen",
erklärt ÖAMTC-Verkehrssicherheitsexperte Markus Schneider. Laut
Statistik Austria kam es im Jahr 2013 in Österreich zu 296
Wildunfällen mit Personenschaden, fünf Menschen kamen dabei ums
Leben, 327 wurden verletzt. Mit 104 Unfällen mit Personenschaden
liegt Niederösterreich klar an der Spitze der Unfallstatistik,
gefolgt von Steiermark (62 Unfälle) und Oberösterreich (55 Unfälle).

Um Unfälle zu vermeiden, wurde das Autobahn- & Schnellstraßennetz
in Österreich durchgehend mit Wildschutzzäunen ausgestattet. 2013 kam
es in diesem Bereich nur zu fünf schweren Wildunfällen, der
überwiegende Teil ereignete sich im unterrangigen Straßennetz.
Aktuelle Untersuchungen zeigen, dass hier Wildwarngeräte oder das
Anbringen von Duftstoffen, die den Geruch von Mensch, Luchs, Wolf
oder Bär nachahmen, die beste Möglichkeit zur Prävention darstellen.
"Der verstärkte Einsatz in kritischen Straßenabschnitten sollte
österreichweit forciert werden", fordert der ÖAMTC-Experte.

Richtiges Verhalten entscheidet über Unfallausgang

Am größten ist die Wildunfall-Gefahr in den Morgen- und Abendstunden,
weil die Tiere um diese Zeit im Revier auf Nahrungssuche unterwegs
sind. Ist die Sicht beispielsweise durch Nebel beeinträchtig, stellt
dies eine zusätzliche Gefahrenquelle für den Lenker dar. Deshalb
sollte man besonders bei Dämmerung im Bereich von
Wildwechselwarnschildern und bei bekannten Wildwechselstellen
besonders aufmerksam und vorausschauend fahren und auf ausreichend
Abstand zum Vorderfahrzeug achten. "Sobald man ein Tier sieht, gilt:
Geschwindigkeit reduzieren, Fernlicht ausschalten und hupen. Ergreift
das Tier die Flucht, ist dennoch Vorsicht geboten, weil Wildtiere
meist in Gruppen unterwegs sind", rät Roland Frisch,
Pkw-Chefinstruktor der ÖAMTC Fahrtechnik. "Riskante Ausweichmanöver
sollten stets vermieden werden. Kann ein Zusammenstoß nicht mehr
verhindert werden: Stark bremsen und das Lenkrad dabei gut
festhalten." Im Falle eines Unfalls: Warnblinkanlage einschalten,
Warnweste anlegen und die Unfallstelle mit einem Pannendreieck
absichern. Eventuell verletzte Personen müssen sofort versorgt und
die Polizei verständigt werden. Verletzte oder getötete Tiere sollten
keinesfalls berührt werden.

Rechtliche Bestimmungen - Die Größe des Tieres ist zu beachten

In der Rechtsprechung bestimmt vor allem die Größe des Tieres das
juristisch korrekte Verhalten des Lenkers. Wer wegen eines Tieres
bremst, riskiert im Falle eines Auffahrunfalls ein Mitverschulden.
Bei einem Zusammenstoß mit einem Wildschwein, Reh oder Hirsch
rechtfertigt die Gefahr für den Menschen eine Vollbremsung. "Trifft
man beispielsweise mit 50 km/h auf einen 20 kg schweren Rehbock,
wirkt eine halbe Tonne auf Fahrzeug und Fahrer, bei 100 km/h beträgt
die Aufprallwucht bereits zwei Tonnen", erklärt Roland Frisch den
Sachverhalt. Ist aufgrund der Größe des Tieres eine Vollbremsung für
den Nachfolgeverkehr gefährlicher als ein Zusammenstoß mit dem Tier -
etwa bei Kleintieren wie Hasen, Wildvögeln und Eichhörnchen - muss
man laut Rechtsprechung bei einem Auffahrunfall einen Teil des
Schadens selbst begleichen. Dies gilt auch dann, wenn der
nachfolgende Fahrer zu wenig Abstand gehalten hat. Eine sich
annähernde Gruppe von Wildvögeln (etwa Fasane) kann eine Vollbremsung
wiederum rechtfertigen. "Insbesondere bei den Gefahrenzeichen
'Achtung Tiere' und 'Achtung Wildwechsel' ist der Lenker außerdem
verpflichtet, die Geschwindigkeit so anzupassen, dass eine
folgenschwere Kollision verhindert werden kann," so ÖAMTC-Jurist
Nikolaus Authried. Sein Tipp: bremsbereit fahren.

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