• 15.10.2014, 16:16:02
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  • OTS0205 OTW0205

PVA: Direktorenwechsel in der Landesstelle Steiermark: Mag. iur. Gertrude Pucher seit August 2013 Landesstellendirektorin

Josef Radl trat im August 2013, mehr als 2 Jahre vor 65. Lj., in den Ruhestand ein.

Utl.: Josef Radl trat im August 2013, mehr als 2 Jahre vor 65. Lj.,
in den Ruhestand ein. =

Graz (OTS) - Bedienstete der PVA, die eine Klage wegen
Fürsorgepflichtverletzung gegen die PVA einreichen, sind im Falle von
Arbeitsunfähigkeit gezwungen, beim KlagsGEGNER um ihre eigene Pension
anzusuchen.

Derzeit werden zwei Klagen gegen die LDST Steiermark wegen schwerer
Verletzung der Fürsorgepflicht geführt.

Abgesehen davon, dass in dieser Konstellation der eh. PVA-Mitarbeiter
sensible Dokumente (Befunde, Gesundheitsdaten, behandelnde Ärzte, KH)
an den Klagsgegner ausliefern muss, steht auch eine
Benachteiligungsgefahr im Raum. Denn der PVA obliegt die medizinische
Begutachtung betreffend existenzbestimmendem Bescheid.

Zusätzlich ist meiner Meinung nach die Gefahr von
Befangenheitsdiagnosen im Rahmen der Pensionsbegutachtung gegeben.
Betreffend eines aktuellen Falles ist eine genaue Dokumentation des
Ablaufes möglicherweise sehr aufschlussreich?
http://pva-klage.jimdo.com/

Ev. weitere Betroffene können sich - gerne auch anonym - an die
Selbsthilfegruppe Mobbing Graz wenden.

Zur aktuellen Rechtslage *Mobbing/Diskrminierung* siehe Fachbeitrag
von MinR RegR Mag. iur. Manfred HOZA, Beamter des Rechnungshofs Wien.
"Wirksamer Schutz vor Mobbing & Diskriminierung?"
http://manfred-hoza.jimdo.com/artikel/

Eva Pichler, Gründerin Selbsthilfegruppe Mobbing Graz
österreichweites Netzwerk der Selbsthilfegruppen Mobbing
internationale Zusammenarbeit mit D, CH, CZ

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