• 14.10.2014, 19:30:31
  • /
  • OTS0223 OTW0223

Wiener Zeitung - Leitartikel von Reinhard Göweil: "ÖIAG-Reform kommt zu spät"

Ausgabe vom 15. Oktober 2014

Utl.: Ausgabe vom 15. Oktober 2014 =

Wien (OTS) - Als die Regierung jüngst in Schladming die Reform der
ÖIAG verkündete, war es eine Vermutung, nun ist es Gewissheit: Außer
dem Satz, die ÖIAG zu reformieren und vielleicht Verbundgesellschaft
und Asfinag hineinzugeben, gibt es nichts. Das war ein politischer
Fehler, denn bis zur Umsetzung des Gesetzes soll es März 2015 werden;
davor hat die Politik wenig Handhabe, sich in die Staatsholding
einzumischen.

Deren Aufsichtsratspräsident Siegfried Wolf hat schon den ÖVP-Wunsch,
Rudolf Kemler nicht als Vorstandsdirektor zu bestellen, schlicht
ignoriert. Die Erfahrung lehrt also, dass bis März 2015 der jetzige
Aufsichtsrat, mit dem niemand mehr zufrieden ist, weitgehend autonom
bleibt. Und er weiß, dass er ab März 2015 Geschichte ist. Das ist
eine vertrackte Situation, um es höflich zu formulieren.

Denn dieser Aufsichtsrat müsste aufgrund der bevorstehenden Reform
seinem Kandidaten Kemler noch im Oktober mitteilen, dass sein Vertrag
gekündigt wird - dann läuft er nur noch ein Jahr. Ohne diese
Kündigung ist er bis 2017 bestellt. Kemler müsste also - nach den
bisherigen Äußerungen von Regierungsmitgliedern - etwa zwei Jahre
lang so ziemlich das Gegenteil dessen tun, wofür er bestellt worden
war.

Das wäre noch eine vertrackte Situation, um es noch einmal höflich zu
formulieren. Wenigstens so vertrackt wie die gestrige
OMV-Aufsichtsratssitzung, deren Dauer schon zeigte, dass sie nicht
optimal vorbereitet war - es bleibt bei den höflichen Formulierungen.

Den Vogel allerdings schoss der Rechnungshof ab, der nach einer
Prüfung der Verbundgesellschaft meinte, die verlustreichen
Investitionen in der Türkei und in Frankreich sollten eine
Schadenersatzforderung an das damalige Management unter Hans Haider
(mittlerweile in Pension) nach sich ziehen.

Erstens sind die Investitionen vom damaligen Aufsichtsrat auch
abgesegnet worden, es müsste also auch dieser belangt werden.
Zweitens hört sich mit solchen Vorschlägen unternehmerisches Handeln
auf. Investitionen können danebengehen, das gehört zum
unternehmerischen Risiko. Wenn der Rechnungshof nun bei öffentlichen
Unternehmen die Schadenersatz-Rute ins Fenster stellt, werden die
dortigen Manager keine Entscheidungen mehr treffen. Unter solchen
Bedingungen wäre es tatsächlich am besten, die ÖIAG ersatzlos zu
streichen.

www.wienerzeitung.at/leitartikel

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | PWR

Bei Facebook teilen.
Bei X teilen.
Bei LinkedIn teilen.
Bei Xing teilen.
Bei Bluesky teilen

Stichworte

Channel