• 14.10.2014, 12:00:01
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Falter: Schwerste Vorwürfe gegen das Justizministerium

Insassinnen von Beamten sexuell missbraucht/ Misshandlungsvorwürfe nicht verfolgt

Utl.: Insassinnen von Beamten sexuell missbraucht/
Misshandlungsvorwürfe nicht verfolgt =

Wien (OTS) - Die Wiener Wochenzeitung FALTER veröffentlicht in ihrer
kommenden Ausgabe erschütternde Verschlussakten des Büros für
Korruptionsbekämpfung (BAK) und des Justizministeriums. In einem
Abschlussbericht des BAK wird festgehalten, dass Justizwachebeamte
der Justizanstalt Josefstadt Insassinnen sexuell missbraucht haben
sollen. Unter Missbrauch des Autoritätsverhältnisses sollen Gefangene
in Jausenräumen, Putzkammerln und Wachzimmern sexuell ausgebeutet
worden sein.

Dem FALTER liegen mehrere, bislang unbekannte Zeuginnenaussagen vor,
die auf jahrelangen und systematischen Missbrauch schließen lassen.
So hätten Insassinnen gebangt, Besuchsrechte von Kindern oder
Vergünstigungen in der Haft zu verlieren, wenn sie nicht mit Beamten
schlafen. "Ich wusste, was er wollte, ich wusste nicht, was ich tun
sollte", sagt eine Insassin über einen Beamten. Das Motto unter den
Gefangenen lautete "Augen zu und durch". Es gebe bis heute kein Wort
der Entschuldigung.

Dem Justizministerium sind die Aussagen seit einem Jahr bekannt, die
betroffenen Beamten wurden allerdings nicht suspendiert. Eine
Beamtin, die Alarm schlug, wurde versetzt.

Der FALTER berichtet auch über die Ermittlungen betreffend
Misshandlungen von Insassen in den Anstalten Stein und Suben. So
sollte der freiheitliche Personalvertreter Roman Söllner, jener
Abteilungskommandant, der für den nach Verwesung riechenden Insassen
Wilhelm S. zuständig war, vom Justizministerium mit einer Prämie für
"besondere Verdienste" ausgezeichnet werden, obwohl die
Staatsanwaltschaft gegen ihn noch wegen "Quälens eines Gefangenen"
ermittelt. Justizminister Brandstetter stoppte die Auszahlung. Die
Füße des verfaulenden Insassen haben im Sommer zur Auflösung der
Vollzugsdirektion geführt.

Der FALTER berichtet auch über merkwürdige Rechtsansichten in der
Weisungssektion des Justizministeriums. Wie der FALTER berichtete,
wurde in Suben die Misshandlung eines Insassen von einer Videokamera
dokumentiert. Drei Justizwachebeamte beobachteten einen Kollegen, wie
dieser den Kopf eines Insassen gegen eine Wand schlug und deckten
ihn. Das sei nicht strafbar, so das Justizministerium.
Justizwachebeamte seien nicht zur Anzeige der Misshandlung
verpflichtet gewesen, weil sie "nicht davon ausgehen mussten", dass
der Schlag gegen den Insassen "in Verletzungsabsicht" erfolgte, so
die Oberstaatsanwaltschaft Linz. Diese Entscheidung wurde von
Justizsektionschef Christian Pilnacek genehmigt. Ein Urteil des
Obersten Gerichtshofs hält allerdings ausdrücklich fest, dass das
Nicht-Anzeigen von Misshandlungen durch Justizwachebeamte
Amtsmissbrauch darstellt.

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