• 14.10.2014, 09:10:02
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Naturschutzverbände verteidigen Naturschutzauflagen für Ackerbau und Biolandbau im Agrarprogramm 2014-2020

Jede Agrarförderung muss zur Erhaltung von Landschaftselementen verpflichten

Utl.: Jede Agrarförderung muss zur Erhaltung von
Landschaftselementen verpflichten =

Wien (OTS) - Großflächig umweltgerechte und biodiversitätsfördernde
Bewirtschaftung (kurz UBB) ist einer der Grundpfeiler der modernen
Landwirtschaft - so lautete noch im Frühling 2013 die einhellige
Meinung bei der Planung des österreichischen Agrarförderprogramms
2014-2020. Dazu gehören zum Beispiel die Erhaltung wertvoller
Landschaftselemente wie Hecken, Einzelbäume, Blüh- und
Nützlingsstreifen, die nicht nur den Erholungswert unserer Landschaft
sichern, sondern vor allem Lebensräume für viele oft gefährdete
Pflanzen und Tiere wie Vögel, Schmetterlinge und Bienen bieten. Daher
war ursprünglich vorgesehen, dass alle landwirtschaftlichen Betriebe,
die aus dem Agrarumwelttprogramm "ÖPUL" gefördert werden möchten,
verpflichtend die ÖPUL-Maßnahme "UBB" durchführen.

In den letzten Monaten wurde diese Verpflichtung auf Druck der
Agrarlobby und neuerdings sogar der Grünen und der Biolandwirte
wieder aufgeschnürt. Insbesondere ÖPUL-Maßnahmen für Ackerbau und
biologische Bewirtschaftung könnten nach den neuesten Entwicklungen
nicht mehr verpflichtend mit der UBB zu kombinieren sein, sondern nur
mehr freiwillig.

Blüh- und Nützlingsstreifen für die Naturvielfalt durch alle
ÖPUL-Betriebe

Die Naturschutzverbände weisen diese Vorschläge strikt als für die
heimische Natur enorm kontraproduktiv zurück, nachdem sich europaweit
die Agrarlobby schon bei den Auflagen für die Direktzahlungen an die
Bauern (in Österreich 692 Mio. Euro/Jahr) weitgehend durchgesetzt hat
und diese "Greening-Auflagen" so gut wie keinen ökologischen Mehrwert
bringen.
Im Lichte des missglückten "Greenings" der Direktzahlungen fordern
die Naturschutz-NGOs deshalb nachdrücklich, dass wie ursprünglich
geplant alle landwirtschaftlichen Betriebe, die ÖPUL-Fördergelder in
Anspruch nehmen (immerhin 330 Mio. Euro/Jahr), auf wenigstens 5%
ihrer Flächen Blüh- und Nützlingsstreifen anlegen und kleine
Landschaftselemente erhalten müssen. Nur so werden Bienen,
Schmetterlingen, Vögeln und vielen anderen Arten Rückzugsräume
geboten, die ein Überleben in der modernen Intensivlandwirtschaft
ermöglichen.

Auch Acker- und Biobetriebe müssen ihre ökologischen Beiträge
leisten

Dies gilt speziell für Ackerbetriebe, die auf Betreiben einiger
Landwirtschaftskammern offenbar von dieser Verpflichtung ausgenommen
werden, obwohl von ihnen oft eine höhere Umweltbelastung ausgeht als
von Grünlandbetrieben. Auch intensiv bewirtschaftete Biobetriebe
lassen wenig Raum für naturnahe Rückzugsräume - so wichtig der
Verzicht auf Pestizide und Mineraldünger für viele Tiere und Pflanzen
sowie unser Wasser auch sein mag.
Daher fordern die Naturschutzorganisationen die einheitlich auch für
Ackerbetriebe und Biobetriebe verpflichtende aber gerecht abgegoltene
Umsetzung der Maßnahme Umweltgerechte und biodiversitätsfördernde
Bewirtschaftung.

BirdLife Österreich, Mag. Gerald Pfiffinger
Naturfreunde Österreich, DI Regina Hrbek
Naturschutzbund Österreich, Mag. Birgit Mair-Markart
WWF Österreich, Dr. Bernhard Kohler

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