- 09.10.2014, 10:15:02
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Österreich braucht Rechtsanspruch auf und Finanzierung von Hospiz und Palliative Care

Wien (OTS) - Anlässlich des Internationalen Hospiz- und Palliative
Care Tags am 11. Oktober 2014 stellten Waltraud Klasnic, Präsidentin
des Dachverbandes Hospiz Österreich, Dr. Harald Retschitzegger MSc,
Präsident der Österreichischen Palliativgesellschaft, Msgr. DDr.
Michael Landau, Präsident Caritas Österreich, Mag. Michael Opriesnig,
stellvertretender Generalsekretär des Österreichischen Roten Kreuz
und Mag.a Anna Parr, Vinzenz Gruppe, Mitglied der Geschäftsleitung,
die gemeinsame Position zu den Anliegen der Enquete-Kommission zum
Thema "Würde am Ende des Lebens" vor.
Hospiz Österreich, OPG, Caritas, Rotes Kreuz und Vinzenz Gruppe
fordern, dass Hospiz- und Palliativversorgung bundesweit flächen- und
bedarfsdeckend umgesetzt wird und für alle Menschen (jeden Alters),
die sie brauchen, erreichbar, zugänglich und leistbar ist.
Wesentliche Voraussetzungen dafür sind:
Rechtsanspruch
Caritas Präsident Michael Landau appelliert, das Thema aus dem
tagespolitischen Streit herauszuhalten: "Jede Bürgerin und jeder
Bürger soll einen klaren Rechtsanspruch auf Betreuung durch Hospiz-
und Palliativdienste und -einrichtungen haben, seien diese Angebote
mobil, ambulant, stationär. Denn es darf nicht am Geld oder am
Wohnort scheitern, dass Menschen am Ende ihres Lebens jene Betreuung
und Begleitung erhalten, die sie brauchen. Zu einer Kultur des Lebens
gehört auch eine Kultur des Sterbens, eine Kultur der Solidarität mit
den Sterbenden, denn jede/r Sterbende ist ein/e Lebende/r bis
zuletzt."
Finanzierung sowie Hospiz und Palliative Care in der
Grundversorgung
Waltraud Klasnic: "Jeder Mensch hat ein Recht darauf, würdevoll zu
leben und würdevoll zu sterben. Hospiz- und Palliativversorgung muss
bundesweit flächendeckend umgesetzt werden und für alle Menschen
(jeden Alters), die sie brauchen, erreichbar, zugänglich und leistbar
sein." Daher sei es, wie im Kapitel 4 des aktuellen
Regierungsprogramms festgehalten, nun höchste Zeit, eine
Regelfinanzierung für ALLE Einrichtungen zu erreichen, wie sie bisher
nur für Palliativstationen verfügbar ist. "Regelfinanzierung ist eine
Finanzierung ohne Ablaufdatum und wir brauchen sie für alle Angebote
der abgestuften spezialisierten Hospiz und Palliativversorgung, für
den Erwachsenenbereich und auch für Kinder, Jugendliche, junge
Erwachsene und ihre Familien. Wir fordern die Politik auf, eine
Klärung herbei zu führen zwischen Bund, Ländern und den
Sozialversicherungen, zwischen den Ressorts Gesundheit und Soziales.
Für eine Lösung müssen wir wahrscheinlich über die bestehenden
Modelle und Grenzen hinausdenken." Michael Opriesnig macht auf einen
weiteren wesentlichen Punkt aufmerksam: "Wie sich die letzte
Lebensphase eines Menschen gestaltet, darf nicht davon abhängig sein,
wo er oder sie sich befindet - in einem Pflegeheim, im Krankenhaus
oder in den eigenen vier Wänden. Damit die Bedürfnisse von
schwerkranken Menschen ins Zentrum rücken, brauchen wir erstens die
Integration der Hospizkultur und der Palliative Care in alle
Einrichtungen der Grundversorgung. Und zweitens mehr
Beratungsangebote für Angehörige. Denn die Angehörigen sind kein
"Anhängsel" der PatientenInnen, sondern Menschen, die selbst stark
unterstützt werden müssen."
Medizin und Ausbildung
Harald Retschitzegger schließt an: "Was wir brauchen, ist erstens
eine ärztliche Haltung der Achtsamkeit, des Zuhörens und der
Zuwendung, und zwar bei ALLEN ÄrztInnen. Zweitens benötigen wir eine
höhere ärztliche Kompetenz in palliativer Symptomlinderung und dem
"Sterben zulassen".
Das erreichen wir durch eine bessere (ärztliche) Aus- und
Weiterbildung, z. B. indem es auch in Österreich bald FachärztInnen
für Palliativmedizin gibt und alle an der Betreuung beteiligten
Ehrenamtlichen und Berufsgruppen interprofessionell qualifiziert
werden!"
Selbstbestimmung am Lebensende
"Jedem Menschen soll es möglich sein, sein Recht auf
Patientenautonomie und Selbstbestimmung durch eine Patientenverfügung
oder Vorsorgevollmacht zu bekunden. Leider gibt es in der Praxis
immer wieder einige Hindernisse zu überwinden. Einerseits ist der
Wissensstand in der Bevölkerung zu diesem Thema und auch zu
Alternativen noch sehr gering. Andererseits scheitert der Abschluss
einer Patientenverfügung oftmals an zu wenigen ortsnahen
Beratungsangeboten und zu hohen Kosten. Wir empfehlen daher dringend
den Ausbau von Beratungsstellen, genauso wie die Schulung der
medizinisch-pflegerischen Berufsgruppen.", fasst Mag.a Anna Parr die
gemeinsame Position zum Themenkreis Patientenverfügung zusammen.
Für die Behandlungsteams in den Krankenhäusern ist es besonders
erschwerend, dass es kein bundesweites Register zur Dokumentation des
Vorhandenseins von Patientenverfügungen und Nachweisen gesetzlicher
Vertretungen gibt. "Wir unterstützen daher ausdrücklich die laufenden
Bemühungen, dass eine personenbezogene Dokumentation über ELGA
geplant ist", betont Mag.a Anna Parr.
Hospiz Österreich, OPG, Caritas, Rotes Kreuz und Vinzenz Gruppe
sprechen sich klar und deutlich für die Beibehaltung der
gegenwärtigen Gesetzeslage aus. Eine Legalisierung von Tötung auf
Verlangen oder der Beihilfe zur Selbsttötung wird entschieden
abgelehnt.
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