- 02.10.2014, 13:22:58
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AK: Faire Auftragsvergabe - fairer Wettbewerb
Bei häufigen Verstößen soll Ausschluss von öffentlichen Aufträgen möglich sein
Utl.: Bei häufigen Verstößen soll Ausschluss von öffentlichen
Aufträgen möglich sein =
Wien (OTS) - In Folge der Wirtschafts- und Finanzkrise führten knappe
öffentliche Kassen dazu, dass der Billigstbieter - ohne Rücksicht auf
die Qualität des Angebots - den Zuschlag erhielt. Die negativen
Folgen: die zunehmende Beschäftigung von Subunternehmerketten, was
wiederum einerseits zu einem Unterlaufen von Kollektivverträgen
führte und andererseits zu einer Verwässerung der Haftung für Schäden
und Nichterfüllung. "Mit diesem Sozialdumping muss Schluss sein",
fordert Silvia Angelo, Leiterin der AK Wien Abteilung für
Wirtschaftspolitik und verweist auf die "Best-Practice"-Beispiele ÖBB
und Asfinag.
Die neuen EU-Richtlinien zur öffentlichen Auftragsvergabe lassen
bereits zahlreiche Qua-litätskriterien - bezogen auf Umwelt-,
Sozial-und Arbeitsrechtsaspekte - zu. Um diese Möglichkeiten auch mit
Leben zu erfüllen und gleichzeitig Sozialdumping hintanzuhalten,
wurde die Sozialpartnerinitiative "Faire Vergabe" etabliert.
Ergänzend bemüht sich die AK mit anderen Einrichtungen, eine
Vernetzung von Informationen über "schwarze Schafe" zu
institutionalisieren und gesetzliche Auskunftsrechte und
Informationspflichten zu ver-bessern. Auftragnehmer, die durch
häufige Verstöße gegen arbeitsrechtliche Vorschriften aufgefallen
sind, sollten in Zukunft für einen bestimmten Zeitraum von
öffentlichen Aufträgen ausgeschlossen werden können. "Denn
Sozialdumping darf nicht auch noch mit Mitteln der SteuerzahlerInnen
gefördert werden", betont Angelo.
Dazu muss auch eine Verkürzung der Subunternehmerkette umgesetzt
werden. Es wäre begrüßenswert, wenn sich sämtliche Auftraggeber
diesem "Best-Practice" Beispiel von ÖBB und Asfinag anschließen
würden. "Faire Auftragsvergabe - fairer Wettbewerb sollte das
zukünftige Leitbild sein", so Angelo.
Zudem fordert die AK, dass dieses Prinzip endlich auch für
öffentliche Auftragsvergaben im Bereich des Nahverkehrs -
insbesondere bei Buslinien - von Ländern und Verkehrsverbünden
angewendet wird. Sozialkriterien und die verpflichtende Übernahme von
Lenkern sollten verbindlich für alle Ausschreibungen im Öffentlichen
Verkehr verankert werden.
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