- 02.10.2014, 12:35:03
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- OTS0136 OTW0136
Stellungnahme der AUVA zur Veröffentlichung von Teilen des Einschauberichts des Gesundheitsministeriums
Wien (OTS) - - AUVA hat gesetzliche Verpflichtung zur Werbung für
den Gedanken
der Unfallprävention
- Einschaubericht-Ergebnisse werden AUVA-intern geprüft
- Einzelne Punkte bereits heute zu entkräften
Der Bereich der Öffentlichkeitsarbeit der AUVA (Allgemeinen
Unfallversicherungsanstalt) wurde im Frühjahr 2014 im Zuge einer
routinemäßigen Einschau durch das Gesundheitsministerium geprüft. Der
Bericht dieser Einschau liegt nun intern vor und wurde gestern
bereits von den Medien aufgegriffen.
Die medial aufgegriffenen Kritikpunkte aus dem bisher
unveröffentlichten Bericht werden derzeit AUVA-intern geprüft. Obwohl
der Einschaubericht noch nicht fertiggestellt ist, können aus Sicht
der AUVA folgende Punkte heute schon klargestellt werden:
Zur Öffentlichkeitsarbeit der AUVA im Allgemeinen:
Die AUVA bietet für rund 4,8 Millionen Versicherte alle Leistungen
der gesetzlichen Unfallversicherung aus einer Hand an. Die vier
Kernaufgaben der AUVA sind Unfallverhütung (Prävention),
Unfallheilbehandlung, Rehabilitation und finanzielle Entschädigung.
Dazu sind in den letzten Jahren eine Reihe weiterer Aufgaben wie die
Entgeltfortzahlung nach Unfällen und Krankheiten aller Art
hinzugekommen. Darüber hinaus ist die AUVA laut Gesetz zur
Öffentlichkeitsarbeit für ihre Tätigkeiten berechtigt bzw. im Bereich
der Unfallverhütung (Prävention) zur Werbung verpflichtet.
Zur Auftragsvergabe an den Lebensgefährten von Obfrau Römer:
Diese Auftragsvergabe wurde in zwei gutachterlichen Stellungnahmen
sowohl aus vergaberechtlicher als auch aus fachlicher Sicht für in
Ordnung befunden. Ebenso wurde die Angemessenheit des Preises
bestätigt.
Zur Präventionslandkarte:
Das Projekt der Präventionslandkarte hatte das Ziel, die zahllosen
ungeordneten und unsystematischen Präventionsaktivitäten in
Österreich zu erfassen. Durch die Initiative der AUVA ist es erstmals
gelungen, rund 500 Projekte österreichweit zu erfassen und eine
einheitliche Begriffsbestimmung als Basis für eine künftige
koordinierte und synergetische Vorgehensweise zu schaffen. Die AUVA
hat damit klar innerhalb ihres gesetzlichen Auftrags im Bereich der
Unfallprävention gehandelt.
Über die AUVA:
Bei der AUVA sind rund 4,8 Millionen Personen gesetzlich gegen
Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten versichert: 1,2 Millionen
Arbeiterinnen und Arbeiter, 1,6 Millionen Angestellte, 0,5 Millionen
Selbständige sowie 1,5 Millionen SchülerInnen und Studierende. Die
AUVA finanziert ihre Aufgaben als soziale Unfallversicherung fast zur
Gänze aus Pflichtbeiträgen der Dienstgeber. Prävention ist dabei die
vorrangige Kernaufgabe der AUVA, denn die Verhütung von Unfällen und
die Vorbeugung von Berufskrankheiten senken die Kosten für die drei
weiteren Unternehmensbereiche Heilbehandlung, Rehabilitation und
finanzielle Entschädigung von Unfallopfern am wirksamsten.
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