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Garantierte Pensionshöhe sichern: Umstieg auf die BKV betriebliche Kollektivversicherung bis 31. Oktober möglich

BKV-Modell aufgrund garantierter Rententafel attraktiver

Wien (OTS) - Die betriebliche Kollektivversicherung (BKV) ist für den Begünstigten ein Garantieprodukt. Bei Vertragsabschluss wird die Pensionshöhe bereits garantiert, und einmal zugeteilte Gewinne in der Ansparphase können nicht mehr gekürzt werden oder verlorengehen. Damit bietet die BKV eine von Beginn an klar kalkulierbare und verlässliche, lebenslange Rente mit Garantiezins, die von Schwankungen auf dem Kapitalmarkt nicht beeinflusst wird.

"Ein oft unterschätzter und vor allem für junge Arbeitnehmer immenser Vorteil der BKV ist die zur Anwendung kommende, so genannte garantierte Rententafel", erklärt DI Manfred Rapf, Vorsitzender der Sektion Lebensversicherung im österreichischen Versicherungsverband VVO. Die Rententafel orientiert sich an der demografischen Entwicklung. Alle 10 Jahre steigt die Lebenserwartung um etwa 2,5 Jahre. Ohne Rententafelgarantie basiert die Berechnung der künftigen Pension für die Begünstigten auf den jeweils aktuellen Werten, die aufgrund der höheren Lebenserwartung angepasst werden. Wenn die Lebenserwartung so wie in den vergangenen Jahrzehnten weiter steigt, sinkt die künftige Pension bei einem Produkt ohne garantierte Rententafel entsprechend ab.

"Und genau hier liegt der entscheidende Vorteil des BKV-Modells, da die bei Vertragsabschluss geltende Rententafel für die gesamte Vertragslaufzeit zur Anwendung kommt", erklärt Rapf. "Retrospektiv betrachtet bedeutet das konkret, dass aufgrund der gestiegenen Lebenserwartung innerhalb der letzten 25 Jahre ein Produkt ohne Rententafelgarantie bei gleichem Kapital für den Versicherten 23% weniger Pension ergeben hätte, als ein Produkt mit Rententafelgarantie, da heute andere Werte zugrunde gelegt werden", erklärt Rapf.

Umstieg für Pensionskassen-Begünstigte auf die BKV: Frist 31. Oktober 2014

Arbeitnehmer, die in das betriebliche Vorsorgemodell einer Pensionskasse eingebunden sind, können ab dem vollendeten 55. Lebensjahr jeweils jährlich von der Pensionskasse auf die BKV umsteigen. Der Übertrittswunsch ist bis spätestens 31. Oktober 2014 dem Arbeitgeber bekannt zu geben, damit der Wechsel mit 1. Jänner 2015 erfolgen kann. Einzige Voraussetzung dafür ist, dass der Arbeitgeber eine entsprechende arbeitsrechtliche Grundlage (Betriebsvereinbarung) geschaffen und einen BKV-Rahmenvertrag mit einer Versicherung abgeschlossen hat. Wer heuer noch umsteigt, sichert sich außerdem lebenslang den Garantiezinssatz in Höhe von jährlich 1,75%, der ab 1. Jänner 2015 nach Vorgabe der Finanzmarktaufsicht auf 1,5% p.a. herabgesetzt wird."

Demografischer Wandel stärkt Nachfrage nach betrieblicher Altersvorsorge

Eine aktuell veröffentlichte Studie von Towers Watson und Economist Intelligence Unit, bei der Führungskräfte von 480 europäischen Unternehmen befragt wurden, zeigt klar auf, dass sich künftig immer mehr Mitarbeiter im Zuge des demografischen Wandels für betriebliche Altersvorsorge- und Gesundheitsleistungen interessieren werden. In Österreich ist der Anteil der Arbeitnehmer, die bereits Anspruch auf eine Betriebspension haben, im Vergleich zu anderen europäischen Ländern noch sehr gering und liegt bei etwa 20%. Spitzenreiter im Europavergleich sind hier Schweden, die Niederlande, Finnland und Frankreich, wo bereits mehr als 90% aller Arbeitnehmer von einer betrieblichen Vorsorgelösung profitieren.

Rückfragen & Kontakt:

VVO Versicherungsverband Österreich
Mag. Dagmar STRAIF
T.: 01/711 56/289
F.: 01/711 56/270
E.: dagmar.straif@vvo.at
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