• 30.09.2014, 09:33:50
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Garantierte Pensionshöhe sichern: Umstieg auf die BKV betriebliche Kollektivversicherung bis 31. Oktober möglich

BKV-Modell aufgrund garantierter Rententafel attraktiver

Utl.: BKV-Modell aufgrund garantierter Rententafel attraktiver =

Wien (OTS) - Die betriebliche Kollektivversicherung (BKV) ist für den
Begünstigten ein Garantieprodukt. Bei Vertragsabschluss wird die
Pensionshöhe bereits garantiert, und einmal zugeteilte Gewinne in der
Ansparphase können nicht mehr gekürzt werden oder verlorengehen.
Damit bietet die BKV eine von Beginn an klar kalkulierbare und
verlässliche, lebenslange Rente mit Garantiezins, die von
Schwankungen auf dem Kapitalmarkt nicht beeinflusst wird.

"Ein oft unterschätzter und vor allem für junge Arbeitnehmer immenser
Vorteil der BKV ist die zur Anwendung kommende, so genannte
garantierte Rententafel", erklärt DI Manfred Rapf, Vorsitzender der
Sektion Lebensversicherung im österreichischen Versicherungsverband VVO.
Die Rententafel orientiert sich an der demografischen Entwicklung.
Alle 10 Jahre steigt die Lebenserwartung um etwa 2,5 Jahre. Ohne
Rententafelgarantie basiert die Berechnung der künftigen Pension für
die Begünstigten auf den jeweils aktuellen Werten, die aufgrund der
höheren Lebenserwartung angepasst werden. Wenn die Lebenserwartung so
wie in den vergangenen Jahrzehnten weiter steigt, sinkt die künftige
Pension bei einem Produkt ohne garantierte Rententafel entsprechend
ab.

"Und genau hier liegt der entscheidende Vorteil des BKV-Modells, da
die bei Vertragsabschluss geltende Rententafel für die gesamte
Vertragslaufzeit zur Anwendung kommt", erklärt Rapf. "Retrospektiv
betrachtet bedeutet das konkret, dass aufgrund der gestiegenen
Lebenserwartung innerhalb der letzten 25 Jahre ein Produkt ohne
Rententafelgarantie bei gleichem Kapital für den Versicherten 23%
weniger Pension ergeben hätte, als ein Produkt mit
Rententafelgarantie, da heute andere Werte zugrunde gelegt werden",
erklärt Rapf.

Umstieg für Pensionskassen-Begünstigte auf die BKV: Frist 31.
Oktober 2014

Arbeitnehmer, die in das betriebliche Vorsorgemodell einer
Pensionskasse eingebunden sind, können ab dem vollendeten 55.
Lebensjahr jeweils jährlich von der Pensionskasse auf die BKV
umsteigen. Der Übertrittswunsch ist bis spätestens 31. Oktober 2014
dem Arbeitgeber bekannt zu geben, damit der Wechsel mit 1. Jänner
2015 erfolgen kann. Einzige Voraussetzung dafür ist, dass der
Arbeitgeber eine entsprechende arbeitsrechtliche Grundlage
(Betriebsvereinbarung) geschaffen und einen BKV-Rahmenvertrag mit
einer Versicherung abgeschlossen hat. Wer heuer noch umsteigt,
sichert sich außerdem lebenslang den Garantiezinssatz in Höhe von
jährlich 1,75%, der ab 1. Jänner 2015 nach Vorgabe der
Finanzmarktaufsicht auf 1,5% p.a. herabgesetzt wird."

Demografischer Wandel stärkt Nachfrage nach betrieblicher
Altersvorsorge

Eine aktuell veröffentlichte Studie von Towers Watson und Economist
Intelligence Unit, bei der Führungskräfte von 480 europäischen
Unternehmen befragt wurden, zeigt klar auf, dass sich künftig immer
mehr Mitarbeiter im Zuge des demografischen Wandels für betriebliche
Altersvorsorge- und Gesundheitsleistungen interessieren werden. In
Österreich ist der Anteil der Arbeitnehmer, die bereits Anspruch auf
eine Betriebspension haben, im Vergleich zu anderen europäischen
Ländern noch sehr gering und liegt bei etwa 20%. Spitzenreiter im
Europavergleich sind hier Schweden, die Niederlande, Finnland und
Frankreich, wo bereits mehr als 90% aller Arbeitnehmer von einer
betrieblichen Vorsorgelösung profitieren.

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