- 25.09.2014, 11:35:00
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MPC-Hollandfonds: VKI deckt Millionenschäden durch geheime Zwischenverkäufe von Immobilien auf
Strafanzeige und Sammelaktion zum Anschluss als Privatbeteiligte
Utl.: Strafanzeige und Sammelaktion zum Anschluss als
Privatbeteiligte =
Wien (OTS/VKI) - Anleger, die in holländische MPC-Immobilienfonds
investierten, wurden durch geheime Zwischenverkäufe in Millionenhöhe
geschädigt. Das ergaben umfassende Recherchen des Vereins für
Konsumenteninformation (VKI) in den Niederlanden. Der bei den
Zwischenverkäufen der Immobilien erzielte Profit ging an ein
Firmenimperium namens Hanzevast in den Niederlanden. Deren Mastermind
war gleichzeitig als Direktor der MPC Holland tätig und nahm damit
eine mehr als fragwürdige Doppelrolle ein. Unterm Strich erzielte
Hanzevast allein durch den Verkauf von drei niederländischen
Bürohäusern an den Holland Fonds 53 einen Gewinn von 2,975 Millionen
Euro. Anders ausgedrückt: Die Anleger mussten knapp drei Millionen
Euro mehr zahlen, als die Immobilien offensichtlich wert gewesen
wären. Das Anlegerkapital des Fonds (insgesamt 35 Millionen) wurde
damit um rund 8,5 Prozent geschmälert.
"Der VKI hat diese Umstände der Staatsanwaltschaft Wien angezeigt,
damit diese prüfen kann, inwieweit strafrechtliche Tatbestände
erfüllt sind", informiert VKI-Geschäftsführer Dr. Josef Kubitschek im
Rahmen der heutigen Pressekonferenz. "Betroffenen bieten wir außerdem
die Möglichkeit, sich als Privatbeteiligte einem möglichen
Strafverfahren anzuschließen. Eine entsprechende Sammelaktion wurde
bereits gestartet." Details zur Teilnahme gibt es unter
www.verbraucherrecht.at. Mehr zum Thema "Geschlossene Fonds" gibt es
in der Oktoberausgabe des KONSUMENT.
Drei Millionen Gewinn in vier Minuten
"Betrachtet man die fraglichen MPC-Immobilienfonds aus heutiger
Perspektive und vor dem Hintergrund der nun aufgedeckten
Zwischenverkäufe, dann ist klar, dass die Rechnung für die Anleger am
Ende nicht aufgehen konnte", erklärt Rechtsanwalt Dr. Sebastian
Schumacher, der den VKI und hunderte private Anleger der Holland
Fonds vertritt. Gemeinsam mit dem VKI ließ er die Kaufverträge
mehrerer Dutzend Immobilien von MPC-Hollandfonds im niederländischen
Grundbuch ausheben. Dabei stießen die Juristen auf ein
bemerkenswertes Muster: Bürohäuser hatten, kurz bevor sie vom
jeweiligen Fonds erworben werden sollten, beim selben Notar bereits
einmal den Besitzer gewechselt. Durch diesen Zwischenverkauf
verteuerten sich die Immobilien zum Teil beträchtlich.
So wurde etwa ein Bürogebäude in Rotterdam am 30. September 2004
für 31,35 Millionen Euro von Holland 53 erworben. Zwei Minuten zuvor
hatte Hanzevast das Gebäude für 30 Millionen Euro gekauft. Der Preis
der Liegenschaft war damit innerhalb kürzester Zeit um 1,35 Millionen
gestiegen - zu Lasten der betroffenen Anleger. Das gleiche Bild zeigt
sich bei zwei weiteren Gebäuden, die am 18. Juni 2004 in den Besitz
von Holland 53 übergingen. Insgesamt strich Hanzevast allein durch
den Verkauf dieser drei Immobilien einen Gewinn von 2,975 Millionen
Euro ein.
Geschönte Verkaufsprospekte
"Diese Vorgänge blieben den Anlegern verborgen", kritisiert Dr.
Peter Kolba, Leiter der VKI-Rechtsabteilung. "Weder im
Verkaufsprospekt noch im umfangreichen Kapitalmarktprospekt wurde auf
diese teure Form des Immobilieneinkaufes hingewiesen." Zusammen mit
weiteren - in den Prospekten ausgewiesenen - Provisionen und anderen
"Weichkosten" in Höhe von 17 Prozent und den Ankaufsspesen von fünf
Prozent wurde das einbezahlte Kapital der Anleger zu rund 30 Prozent
durch diese Ausgaben "aufgefressen".
Rechnet man nun für den Holland Fonds 53 nach, so zeigt sich, dass
die versprochenen jährlichen "Ausschüttungen" von sieben Prozent von
Anfang an unrealistisch waren: Addiert man zu den 17
"Provisionsprozenten" die Verteuerung durch den Zwischenverkauf und
berücksichtigt man die in Aussicht gestellte Rendite, so hätte der
Fonds mehr als 32 Prozent erwirtschaften müssen. Eine Vorgabe, die in
der Praxis nicht zu halten war.
"Die Weichkosten der Fonds, also vor allem veröffentlichte und
geheime Provisionen, sind mit über 30 Prozent so hoch, dass die
meisten Anleger, hätten sie davon gewusst, diese
Unternehmensbeteiligungen sicherlich nicht gezeichnet hätten",
kritisiert Rechtsanwalt Dr. Schumacher. "Dennoch wurden diese Papiere
mit Slogans wie 'Höchstmaß an Transparenz' oder
'sicherheitsorientierte konservative Fondskalkulation' beworben.
Risikohinweise dagegen fehlten - zumindest in den österreichischen
Prospekten - zur Gänze."
MPC-Firmen in der Verantwortung
Beim VKI sind rund 700 Beschwerden alleine über MPC-Fonds
eingelangt. Kapital und Spesen machen bei diesen Beschwerden rund 26
Millionen Euro aus. Insgesamt hat MPC mit "Geschlossene Fonds"
Anlegergeld im Umfang von rund 440 Millionen Euro in Österreich und
Deutschland eingesammelt. In Österreich lief der Vertrieb über eine
Tochtergesellschaft: damals "MPC Münchmeyer Petersen Capital Austria
AG" benannt, heute - im Lichte des herankommenden Skandals - auf "CPM
Anlagen Vertriebs GmbH in Liquidation" umbenannt.
Der VKI hat Strafanzeige erstattet und bietet im Rahmen einer
Sammelaktion allen Anlegern, die sich geschädigt fühlen an, sich als
Privatbeteiligte einem Strafverfahren anzuschließen.
"Wir sehen nach Aufdeckung der Zwischenverkäufe in den
Niederlanden nun insbesondere die MPC-Gruppe in Deutschland in der
Verantwortung", erklärt VKI-Jurist Dr. Peter Kolba. "Wir werden
geschädigte Anleger deshalb auch bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche
gegen dieses Firmenimperium unterstützen." Neben der angekündigten
Sammelaktion soll dabei unter anderem in Musterprozessen - die mit
Unterstützung des deutschen Prozessfinanzierers FORIS AG geführt
werden - festgestellt werden, inwiefern die MPC-Firmen für
mangelhafte Prospekte, Schulungsunterlagen und Anweisungen an die
österreichische Vertriebstochter haften. "Es gilt die Rückforderung
von Ausschüttungen abzuwehren und aktiv Schadenersatzansprüche
geltend zu machen", skizziert Dr. Kolba die Ziele der Aktion.
SERVICE: Alle Informationen zum Thema sowie zur Teilnahme an der
Sammelaktion zum Privatbeteiligtenanschluss im Strafverfahren gibt es
unter www.verbraucherrecht.at. Für die Teilnahme an der Aktion hebt
der VKI einen Organisationsbeitrag von 150 Euro ein. Anmeldeschluss
ist der 31.10.2014.
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