• 24.09.2014, 17:02:22
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FORMAT: Walter Meischberger verliert Prozess um Luxusvilla

Meischberger muss Villa räumen

Utl.: Meischberger muss Villa räumen =

Wien (OTS) - Walter Meischberger hat den Gerichtsprozess um seine
Luxusvilla in Wien-Döbling verloren. Das berichtet das
Wirtschaftsmagazin FORMAT in seiner am Freitag erscheinenden Ausgabe.

Walter Meischberger bekämpft laut FORMAT seit mehr als einem Jahr die
gerichtlich angeordnete Delogierung. Um seine millionenschweren
Steuerschulden aus der Buwog-Affäre zu begleichen, brauchte
Meischberger im Jahr 2011 einige Millionen Euro. Mit dem Verkauf der
Villa tilgte er alle Steuerschulden. Die Villa wurde an eine zu dem
Zweck errichtete Erwerbsgesellschaft verkauft. Hinter dieser
Erwerbsgesellschaft stand Meischbergers damaliger Freund Heinrich
Schuster. Der war laut FORMAT bereit, Meischberger kurzfristig
finanziell unter die Arme zu greifen. Die Villa stellte für ihn eine
Art Pfand dar. Es wurde vereinbart, dass Meischberger noch im Jahr
2012 alle Schulden begleicht. Falls Meischberger nicht in der Lage
sein sollte, seine Schulden zu tilgen, sollte die Villa geräumt und
dann verkauft werden.

Tatsächlich war Meischberger laut FORMAT nicht in der Lage, die Villa
auszulösen. Deshalb startete die Erwerbsgesellschaft den
Verkaufsprozess. Doch entgegen der Vereinbarung wollte Meischberger
nicht ausziehen. Darum beantragte die Erwerbsgesellschaft die
Delogierung. Meischberger bekämpfte die Räumung mit allen rechtlichen
Mitteln vor dem Bezirksgericht Wien-Döbling. Das Gericht hat nun
gegen Meischberger entschieden, wie aus dem FORMAT vorliegenden
Urteil vom 17. September 2014 hervorgeht: "Aus dem als Notariatsakt
abgefassten Liegenschaftskaufvertrag ist eine Räumungsverpflichtung
des Klägers (Anm.: Meischberger) per 31. Juli 2012 ersichtlich, da
insbesondere die Räumungsverpflichtung in Form eines Notariatsaktes
abgefasst ist, konnte die beklagte Partei (Anm.: die
Erwerbsgesellschaft) berechtigt aus dieser vertraglichen Vereinbarung
die Räumungsexekution begehren."

Zudem wird Meischberger laut FORMAT zur Zahlung eines
Benutzungsentgelts an die Erwerbsgesellschaft verdonnert. "Ein
Nutzungsentgelt von 5.000 Euro pro Monat für die Nutzung der
Gesamtliegenschaft" erscheint dem Gericht laut Urteil als "durchaus
angemessen", weshalb "die Höhe der Forderung auch ohne Einholung
eines Immobiliengutachtens" akzeptiert werde. Neben dem Verlust der
Villa beklagt Meischberger nun Zusatzkosten für Nutzungsentgelt,
Zinsen und Anwälte von mehr als 100.000 Euro.

Das Urteil des Bezirksgerichts ist nicht rechtskräftig.

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