- 22.09.2014, 12:33:21
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Meinl Bank: "Gutachter im MEL-Strafverfahren sieht keinen dringenden Tatverdacht"
Wien (OTS) -
- Meinl Bank Vorstand Peter Weinzierl: "MEL-Sachverständiger Mag (FH)
Martin Geyer widerspricht in Gutachten derStaatsanwaltschaft Wien (
Sta-Wien; Anm.) diametral: Expertise siehtkeinen dringenden
Tatverdacht."
- "Nach sieben Jahren ergebnisloser Ermittlungen der Sta-Wien und
mehr als fünf Jahre nach unrechtmäßiger U-Haft gegen Julius Meinl:
Hoch an der Zeit Konsequenzen zu ziehen, Verfahren einzustellen und
den Rest der Kaution freizugeben"
- Bank - Institut kritisiert Verzögerung des MEL-Verfahrens durch
Sta-Wien und Gutachter: "Während Sachverständiger Geyer im
Strafverfahren untätig ist - ist er sehr wohl in der Lage,
umfangreiche MEL-Expertise in Zivilverfahren abzugeben."
Das so genannte MEL- Strafverfahren dauert inzwischen sieben Jahre -
ohne jedes Ergebnis. Die ermittelnden Behörden sind für 35
Rechtsbrüche zu Lasten der Meinl Bank und deren Organe
verantwortlich. Nun wird ein weiterer Aspekt sichtbar, der nach
Ansicht der Meinl Bank die Absurdität der staatsanwaltlichen
Vorgangsweise in einem wichtigen Punkt hervorstreicht: Der Meinl Bank
liegt ein Gutachten des Sachverständigen im MEL -Strafverfahren,
Martin Geyer, aus einem Verfahren beim Landes-und Bezirksgericht
Leoben vor. Das Ergebnis des Gutachtens macht aus Sicht des Instituts
klar, dass es den dringenden Tatverdacht der Sta-Wien gegen Julius
Meinl nicht geben kann. (Meinl wurde im April 2009 wegen dringendem
Tatverdacht festgenommen und nach Hinterlegung einer Rekordkaution
von EUR 100 Mio wieder auf freien Fuß gesetzt, die Kaution wurde im
März 2013 auf EUR 10 Mio reduziert; Anm.)
Dringender Tatverdacht nicht gegeben
Die Bank beruft sich auf folgenden Schluss des Gutachtens von Martin
Geyer (der Bank zugänglich seit 16.09.2014; Anm.): "Im Ergebnis kann
auf Basis der bis heute bekannten Tatsachen nicht festgestellt
werden, ob gerade mögliche bestehende Interessenskonflikte zwischen
der Meinl Bank AG und der MEINL EUROPEAN LAND den Kurs der
Zertifikate im August 2007 und später negativ beeinflusst haben."
Dazu Meinl Bank Vorstand Peter Weinzierl: "Der im MEL -
Strafverfahren als Sachverständiger der Sta-Wien engagierte Gutachter
sagt hier nichts anderes als: Die Verhaftung von Meinl wegen
dringendem Tatverdacht im April 2009 war nicht rechtens. Denn: Was
Geyer vier Jahre nach der Verhaftung Meinl's nicht feststellen kann,
konnte unmöglich im April 2009 festgestellt werden." Die Konsequenz
sei laut Weinzierl klar: Die Sta-Wien muss den Rest der Meinl Kaution
umgehend freigeben.
Mag (FH) Geyer kommt in seinem Zivilgutachten überdies zum Schluss,
dass "dieses Strafverfahren noch im Ermittlungsstadium stünde und der
Ausgang desselben zum heutigen Zeitpunkt (das Gutachten von Geyer
stammt aus Oktober 2013; Anm.) völlig offen sei. Dies vor allem
deshalb, so Peter Weinzierl, da eine Beurteilung der Fragen
"Vertragsverhältnis zwischen Meinl Bank AG und Gesellschaft" (MEL;
Anm.), "Einfluss der Meinl Bank AG auf Entscheidungen der
Gesellschaft", sowie "Abhängigkeit des Managements der Gesellschaft
von der Meinl Bank AG" noch nicht erfolgt sei und diese laut Geyer-
Gutachten noch Gegenstand diverser Analysen seien.
"Diese Punkte wurden aber von der Sta -Wien im April 2009
inkriminierend herangezogen, um einen dringenden Tatverdacht gegen
Julius Meinl zu konstruieren. Dazu im diametralen Gegensatz werden
diese nun vom Sachverständigen im Strafverfahren als unbeantwortet
erkannt. Dies zeigt nur - heute, sieben Jahre nach Beginn der
Ermittlungen und mehr als fünf Jahre nach der Verhaftung von Julius
Meinl - dass das MEL-Verfahren völlig aus dem rechtsstaatlichen Ruder
gelaufen ist.", sagte Weinzierl.
"Gutachter - Untätigkeit im Strafverfahren - umfangreiches
Gutachten in Zivilverfahren"
Peter Weinzierl: "Ein weiterer skandalöser Aspekt dieser Geschichte
liegt darin, dass der Sta-Sachverständige Martin Geyer (bestellt im
Oktober 2011; Anm.) für ein Zivilverfahren ein umfangreiches
Gutachten erstellt, aber bis dato wegen angeblicher Überlastung noch
keinerlei Ergebnisse im MEL - Strafverfahren vorlegen konnte; trotz
eines Vorschusses von EUR 360.000. Hier wird erneut klar, wer für die
unerträgliche Verschleppung des MEL-Verfahrens zu Lasten der Bank und
ihrer Mitarbeiter verantwortlich ist: Die ermittelnden Behörden und
deren untätige Sachverständige." Die Bank werde jedenfalls weiterhin
dieses aus dem Ruder gelaufenen Verfahren offen und transparent
machen in der Hoffnung dass die Kontrollorgane im Bereich der Justiz
endlich tätig werden, so der Bank Vorstand abschließend.
Hintergrundinformationen:
35 Rechtsverletzungen zu Lasten Meinl Bank und Organen
Die für MEL zuständige Aufsichtsbehörde JFSC (Jersey Financial
Services Commission; Anm.) hatte bereits 2012 nach intensiver Prüfung
der Sach- und Rechtslage keinerlei Rechtsverletzungen der Meinl Bank
und ihrer Organe im Zusammenhang mit MEL festgestellt. Im Gegensatz
dazu haben unabhängige Gerichte mittlerweile rechtskräftig in 35
Fällen Rechtsbrüche der zuständigen Staatsanwaltschaft sowie der
Haft- und Rechtschutzrichterin im Zusammenhang mit MEL-Verfahren
festgestellt:
- Das OLG - Wien monierte zwei Rechtsverletzungen gegen die Meinl
Bank im Zusammenhang mit Gutachterbestellungen, wobei neben der
Befangenheit eines Sachverständigen ein massiver Verstoß gegen das
Beschleunigungsgebot festgestellt wurde.
- Ebenfalls vom OLG - Wien wurde eine Rechtsverletzung der StA - Wien
im Zusammenhang mit deren (vergeblich; Anm.) versuchter Beschlagnahme
von Liegenschaften Julius Meinls festgestellt.
- Der Slowakische Verfassungsgerichtshof verurteilte eine von der StA
- Wien initiierte Hausdurchsuchung in Bratislava als
verfassungswidrig.
- Vom OLG - Wien wurde des Weiteren die Durchsuchung einer
Rechtsanwaltskanzlei als rechtswidrig festgestellt.
- Drei Rechtsverletzungen gegen Organe der Meinl Bank stellte das OLG
- Wien im Zusammenhang mit unrechtmäßigen elektronischen
Überwachungen des Instituts fest, die für das OLG - Wien "grotesk"
anmuteten.
- Gleich vier Rechtsverletzungen wurden vom Landesgericht für
Strafsachen Wien im Zusammenhang mit der Observation von Organen der
Meinl Bank festgestellt.
- Das Landesgericht für Strafsachen Wien stellte sechs
Rechtsverletzungen durch die StA - Wien im Zusammenhang mit
unrechtmäßig verwehrter Akteneinsicht in mindestens 77 Dokumente
fest.
- Das OLG - Wien erkannte zwei Rechtsverletzungen durch die StA Wien
im Zusammenhang mit Einvernahmen von Organen der ehemaligen MEL.
- Wiederum das OLG Wien sah in der Anordnung der StA - Wien vom
November 2012 auf Auskunft über Bankkonten und Bankgeschäfte das
Gesetz verletzt und erachtete dies als einen verfassungswidrigen
Zwang zur Selbstbelastung.
- Die Sicherstellung von mehreren Dokumenten im November 2012 wurde
vom Landesgericht für Strafsachen Wien als rechtswidrig gerügt.
- Das OLG - Wien verurteilte im November 2013 die im September 2012
durchgeführte zwangsweise Einvernahme von Julius Meinl und Peter
Weinzierl als Verletzung des Rechts auf persönliche Freiheit.
- Das OLG - Wien hat mit Beschluss vom 5. Dezember 2013 die
Rechtsmeinung der Meinl Bank bestätigt, wonach die im Zuge der
Hausdurchsuchung im November 2012 erhobenen Widersprüche zwingend zu
einer Versiegelung und gerichtlichen Sichtung der sichergestellten
Unterlagen führen müssen.
- Erneut erkannte das OLG - Wien am 16. Dezember 2013 eine
Rechtsverletzung der Staatsanwaltschaft Wien zu Lasten der Meinl Bank
in Zusammenhang mit der Hausdursuchung im November 2012.
- Am 20. Februar 2014 stellte das OLG - Wien zwei Rechtsbrüche im
Zusammenhang mit dem MEL-Diskurs, nämlich die Verletzung des Rechts
auf Akteneinsicht und des Beschleunigungsgebots fest.
- Am 4. März 2014 wurde durch das OLG Wien erneut eine
unverhältnismäßige Verfahrensverzögerung festgestellt.
- Am 4. Juni 2014 entschied das OLG- Wien, dass die Verwehrung von
Akteneinsicht für Julius Meinl eine Rechtsverletzung darstellt.
- Anfang Juli 2014 Stellte das Landesgericht für Strafsachen -Wien im
Zusammenhang mit der unrechtmäßigen Führung eines MEL-Verschlussaktes
durch die Sta-Wien insgesamt 4 Rechtsverletzungen zu Lasten der Meinl
Bank und deren Organe fest.
Meinl Bank AG
Die Meinl Bank bietet als Privatbank Leistungen in den Bereichen
Corporate Finance, Fondsmanagement sowie privater und
institutioneller Vermögensverwaltung an. Mit der Julius Meinl
Investment GmbH verfügt die Meinl Bank über eine eigene
Investmentfondsgesellschaft. Die Meinl Bank steht eigenständig auf
einem starken ökonomischen Fundament und ist mit einer ausgewogenen
Wachstumsstrategie gut für die Zukunft positioniert.
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