- 18.09.2014, 11:00:33
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Photovoltaik Förderung noch rasch beantragen
Einreichfrist verkürzt sich am 22. September
Utl.: Einreichfrist verkürzt sich am 22. September =
Linz (OTS) - "Die Investitionsförderung für Photovoltaik-Anlagen
verkürzt ab 22. September die Einreichfrist", weist Gerhard Dell,
Geschäftsführer des OÖ Energiesparverbandes alle potentiellen
Anlagenerrichter hin.
Um einen Antrag auf Förderung stellen zu können, ist eine
Registrierungsnummer für das geplante Projekt erforderlich - dann
waren 12 Wochen Zeit für die eigentliche Antragstellung. Ab 22.9.
gilt als letzter Termin für die Förderbeantragung der 15. Dezember.
"Die Antragstellung kann erst nach Errichtung der Photovoltaik-Anlage
durchgeführt werden, die Zeit wird also knapp", erinnert Dell.
Für die Registrierung werden eine gültige Zählpunktnummer für die
Stromeinspeisung sowie die konkreten Daten zur geplanten
Photovoltaik-Anlage benötigt.
Gefördert werden vom Bund Photovoltaik-Anlagen im
Netzparallelbetrieb. Einreichen können natürliche und juristische
Personen, gefördert werden max. 5 kWpeak einer Anlage. Dieses Jahr
sind neben Privatpersonen auch Betriebe, Vereine, konfessionelle
Einrichtungen u.a. antragsberechtigt.
Das Ausmaß der Förderung in Form eines einmaligen
Investitionskostenzuschusses beträgt für freistehende/Aufdachanlagen
275 Euro/kWpeak. Bei gebäudeintegrierten Photovoltaik-Anlagen liegt
die Förderung bei 375 Euro/kWpeak. Eine Registrierung und
Antragstellung ist laufend bis 15.12.2014 möglich.
Die Registrierungsnummer kann ausschließlich online unter
www.pv.klimafonds.gv.at angefordert werden.
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