• 18.09.2014, 10:04:31
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ÖAMTC: Mit dem Auto ins Nachbarland - das ist beim Parken zu beachten

So unterscheiden sich die Gepflogenheiten - einige Beispiele

Utl.: So unterscheiden sich die Gepflogenheiten - einige Beispiele =

Wien (OTS) - Beim ÖAMTC gehen immer wieder Beschwerden und Fragen zu
verwirrenden Parkregelungen und -strafen im benachbarten Ausland ein.
"In unseren Nachbarländern gibt es vor allem in den Städten
Bestimmungen, die teilweise stark von den österreichischen
abweichen", erklärt ÖAMTC-Reiseexpertin Livia Gmoser. Die
Club-Touristik hat die speziellen Park-Eigenheiten einiger beliebter
Ausflugsziele zusammengefasst. Alle Infos dazu - und auch zu weiteren
Städten - stehen im ÖAMTC Reise-Infoservice
www.oeamtc.at/reiseinfoservice zur Verfügung.

"Wer übrigens einen Strafzettel aus dem Ausland erhält, sollte
diesen keinesfalls ignorieren", warnt die ÖAMTC-Touristikerin. Offene
Auslandsstrafen aus EU-Ländern können auch von den österreichischen
Behörden zwangsweise eingetrieben werden. Spätestens bei der
Wiedereinreise in das Urlaubsland ist die Einforderung der Strafe
möglich. Sobald man einen ausländischen Strafzettel im Postkasten
vorfindet, sollte man zur Klärung der Zahlungsverpflichtung mit der
ÖAMTC-Rechtsberatung Kontakt aufnehmen. Beim Club kann auch ein
Musterbrief angefordert werden, mit dem fremdsprachige Strafzettel
retourniert werden können. In Europa hat nämlich jeder das Recht, den
Tatvorwurf in einer ihm verständlichen Sprache zu erfahren.

Besonderheiten beim Parken an einigen beliebten Ausflugsorten
der Österreicher

* Bratislava: Parkscheine müssen persönlich bei den Parkwächtern
gekauft werden. "Diese Besonderheit ist allerdings nicht auf den
Verkehrsschildern beschrieben", so die ÖAMTC-Touristikerin. "Daraus
ergibt sich die skurrile Situation, dass man den Parkwächter
schneller finden muss, als dieser das gerade abgestellte, noch
parkscheinlose Auto." Meist halten sich die Parkwächter allerdings in
der Nähe der Parkplätze auf und tragen gelbe Warnwesten. Die Strafen
für Falschparken liegen bei 30 bis 60 Euro. Weitere Infos:
http://www.parkovanieba.sk

* Sopron: Der Club rät, in Parkhäusern zu parken. Hier kann günstiger
und länger geparkt werden als in den Kurzparkzonen in der Innenstadt.
Sowohl Parkhäuser als auch Kurzparkzonen sind ausreichend
verständlich beschildert, oft auch auf Deutsch. Parkscheine werden
via Parkautomat bezahlt, der Bankomatkarten und Forint-Münzen
akzeptiert.

* Prag: In der Innenstadt gibt es drei Parkzonen die jeweils von 8
bis 18 Uhr gelten: blaue (ausschließlich für Einwohner und
Lieferanten), orange (zwei Stunden maximale Parkdauer) und grüne
(sechs Stunden maximale Parkdauer). Die Beschilderung für die
jeweiligen Zonen ist durch einen farbigen Streifen am Verkehrszeichen
sowie am Parkautomaten erkennbar. Die Strafen für Falschparken
beginnen bei ca. 54 Euro.

* München: Die Stadtteile sind in verschiedene Parkzonen unterteilt.
Straßenabschnitte mit "Bewohnerparken" sind von 9 bis 23 Uhr für
Anrainer mit Parkausweis reserviert. "Mischparken" erlaubt Bewohnern,
kostenlos zu parken, Besucher brauchen ein Ticket (ein Euro pro
Stunde/maximal sechs Euro pro Tag). In Kurzparkzonen ist das Parken
für alle kostenpflichtig und maximal zwei Stunden sind erlaubt. "Für
Reisen nach Deutschland gilt generell: Vorsicht bei Parkuhren",
erklärt die ÖAMTC-Expertin. "Wie diese auszusehen haben, ist in der
deutschen Straßenverkehrsordnung festgelegt. Ausländische Parkuhren
werden in der Regel zwar toleriert, dem Club liegen jedoch
Beschwerden vor, dass es dennoch zu Problemen gekommen ist." Besser
ist es daher, sich vor Ort eine Parkscheibe zu besorgen, die der
deutschen Norm entspricht.

* Venedig: Die gesamte Lagunenstadt ist autofrei. Es stehen - anders
als am Festland - nur Parkhäuser zur Verfügung, in denen man meist
den Autoschlüssel stecken und die Türen geöffnet lassen muss. Der
Grund: Die Autos werden je nach Platzbedarf von den Angestellten
innerhalb des Parkhauses umgeparkt. Es kann also vorkommen, dass man
sein Auto nicht mehr dort findet, wo man es zurückgelassen hat. Für
im Wagen gelassene Gegenstände oder Schäden am Auto wird keine
Haftung übernommen. "Eine Übernahmebestätigung stellt kaum ein
Parkhaus aus. Wer das Risiko nicht eingehen will, sollte am Festland
parken und für die Fahrt in das historische Zentrum von Venedig auf
Öffis umsteigen", so die ÖAMTC-Expertin.

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