• 16.09.2014, 09:48:49
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ÖAMTC: Ab 1. November 2014 sind Reifendruck-Kontrollsysteme Pflicht

Club sieht Sicherheitsvorteile - warnt aber vor Mehrkosten für Autofahrer

Utl.: Club sieht Sicherheitsvorteile - warnt aber vor Mehrkosten für
Autofahrer =

Wien (OTS) - Ab 1. November 2014 müssen alle in der EU neu verkauften
bzw. zugelassenen Pkw der Klasse M1 (bis 3,5 t) serienmäßig mit einem
Reifendruck-Kontrollsystem (RDKS) ausgestattet sein. "Grundsätzlich
begrüßt der ÖAMTC die Verwendung von Reifendruck-Kontrollsystemen.
Denn internationale Studien zeigen, dass eine große Anzahl von Pkw
mit falschem, meist zu niedrigem, Luftdruck unterwegs ist", erklärt
Friedrich Eppel, stellvertretender Cheftechniker des ÖAMTC.
"Allerdings müssen die Systeme möglichst kostengünstig sein und
dürfen nicht zu unnötigen Mehrbelastungen für Autofahrer führen."

Eine regelmäßige Kontrolle des Reifeninnendrucks ist vor allem
aufgrund zweier Faktoren anzuraten: Erstens ist zu geringer Luftdruck
in einem oder mehreren Reifen ein Sicherheitsrisiko, weil dadurch das
Fahrverhalten negativ beeinflusst wird. "Das wurde auch durch einen
vom ÖAMTC durchgeführten Spezial-Reifentest bestätigt", erklärt
Reifenexperte Eppel. Zweitens erhöht zu geringer Luftdruck maßgeblich
den Reifenverschleiß und den Spritverbrauch. Wer den Druck regelmäßig
kontrolliert verringert also nicht nur die Unfallgefahr, sondern
spart auch Geld. "Trotz dieser Argumente nehmen sich viele Autofahrer
nicht die Zeit, auf den Reifendruck zu achten.
Reifendruck-Kontrollsysteme warnen vor zu geringem Druck und fordern
zur gezielten Kontrolle auf", so der ÖAMTC-Experte.

Zwei unterschiedliche Systeme - präzise und teuer vs. einfach
und günstig

Die RDKS, die ab 1. November 2014 bei allen Neuwagen Pflicht sind,
dürfen nicht deaktivierbar sein und müssen den Fahrer zuverlässig
warnen. Dafür gibt es prinzipiell zwei Methoden - welche davon zur
Anwendung kommt, entscheidet der Fahrzeughersteller bei der
Entwicklung seiner Modelle. Neuwagenkäufer sollten sich daher
informieren, ob und mit welchen Mehrkosten sie bei einer Neu- oder
Umbereifung ihres Fahrzeuges rechnen müssen.

* Direkte Messung: Der Luftdruck im Reifen wird von Sensoren gemessen
und drahtlos in das Fahrzeugsystem übertragen. "Die Reifen haben ein
spezielles Ventil, das über Luftdrucksensor mit Funkübertragung und
Batterie verfügt. Damit wird der aktuelle Druck aller Räder im
Bordcomputer angezeigt", erläutert der ÖAMTC-Reifenexperte. "Diese
Messmethode ist sehr präzise, hat aber den Nachteil, dass die
Sensoren anfällig und teuer sind." Außerdem müssen für jeden Satz
Reifen, also z.B. die Winterräder, zusätzliche Sensoren angeschafft
werden. Nach ÖAMTC-Recherchen ist die Preisspanne dieser Sensoren
sehr groß. Sie liegt zwischen 20 und mehr als 100 Euro pro Stück,
dazu kommen oft noch die Kosten für Einbau und digitale Anpassung.

* Indirekte Messung: Hier wird eine Luftdruckdifferenz zwischen den
einzelnen Reifen mit der im Fahrzeug eingebauten Sensorik gemessen.
Neueste Entwicklungen erlauben nicht nur die Warnung vor einem
Druckverlust in einem, sondern auch in allen vier Reifen, wenn sie z.
B. "schleichend" die Luft verlieren. "Diese Messmethode ist
günstiger, weil keine Drucksensoren in den Rädern eingebaut sind und
z.B. für die Winterbereifung keine Sensoren gekauft werden müssen.
Allerdings sind die Ergebnisse nicht so genau wie bei der direkten
Messung und eine Anzeige des aktuellen Reifendruckes ist nicht
möglich", hält Eppel fest. Außerdem muss das System bei jeder
Änderung des Reifendrucks (z.B. bei voller Beladung) oder bei einem
Reifenwechsel neu initialisiert werden - dabei ist eine Fehlbedienung
nicht ausgeschlossen.

Was bedeutet die RDKS-Pflicht rechtlich?

Laut Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie
werden fehlende oder defekte Drucksensoren, die im Rahmen der
§57a-Überprüfung entdeckt werden, als "leichter Mangel" gewertet.
"Man bekommt also trotzdem das 'Pickerl", wird aber darauf
hingewiesen, dass der Mangel behoben werden muss", so ÖAMTC-Experte
Eppel. "Damit ist aus Sicht des Ministeriums bei Ausfall bzw.
teilweise oder gänzlichem Fehlen der Drucksensoren eine Weiterfahrt
zulässig." Das Reserverad muss übrigens nicht mit einem RDKS-Sensor
ausgestattet sein.

"Diese Regelung gilt allerdings bis längstens 2017. Dann muss eine
Richtlinie der EU umgesetzt werden, nach der ein offensichtlich nicht
funktionstüchtiges Reifendruck-Kontrollsystem (z.B. wegen fehlender
RDKS-Sensoren) bei der technischen Überprüfung als 'erheblicher
Mangel' eingestuft wird", erklärt der ÖAMTC-Reifenexperte. Das
"Pickerl" kann dann also nicht mehr vergeben werden.

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