- 01.09.2014, 14:12:54
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Weidenholzer: Fehler der Vorratsdatenspeicherung nicht wiederholen
SPÖ-EU-Abgeordneter pocht auf Respektierung der EuGH- und VfGH-Urteile und warnt vor Comeback
Utl.: SPÖ-EU-Abgeordneter pocht auf Respektierung der EuGH- und
VfGH-Urteile und warnt vor Comeback =
Wien (OTS/SK) - Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte im April die
grundrechtswidrige Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung (VDS) außer
Kraft gesetzt. Im Juli erklärte auch der Österreichische
Verfassungsgerichtshof die vorrätige Speicherung von
personenbezogenen Daten für unvereinbar mit den Grundrechten. "Diese
Urteile gilt es zu respektierten. Auf keinen Fall darf es zu einem
Comeback der Vorratsdatenspeicherung kommen, auch nicht in
abgeschwächter Form", betont SPÖ-EU-Abgeordneter Josef Weidenholzer
am Montag gegenüber dem SPÖ-Pressedienst. Er spricht sich entschieden
gegen eine Neuauflage der VDS aus. ****
Jüngsten Medienberichten zufolge wünsche sich Justizminister
Brandstetter eine Nachfolgeregelung der VDS für besonders schwere
Strafdelikte. "Auch die außer Kraft gesetzte Richtlinie zielte auf
schwere Straftaten ab. Brandstetter fordert somit die
Vorratsdatenspeicherung in ihrem ursprünglichen Sinn - für schwere
Delikte", kritisiert Weidenholzer. "Jedoch wurde die
Vorratsdatenspeicherung in Österreich immer mehr ausgeweitet und auch
in Bereichen geringer Delikte angewandt", erklärt der Abgeordnete.
"Mit den Ländern Schweiz oder Liechtenstein zu argumentieren ist
nicht sehr aussagekräftig, da diese Länder weder Mitgliedstaaten der
EU sind noch der EU-Gesetzgebung unterliegen", betont Weidenholzer.
Neben Österreich erklärten auch die Verfassungsgerichte in Bulgarien,
Zypern, der Tschechischen Republik, Deutschland, Rumänien und
Slowenien die Datenhamsterei im Sinne des EuGH-Urteils für
grundrechtswidrig.
"Die Grundrechte sind zu respektieren, das gilt auch für den
Justizminister", kritisiert Weidenholzer. Es gebe effizientere
Methoden als die ineffiziente Datenansammlung, um schwere Straftaten
zu bekämpfen. "Auch ohne Vorratsdatenspeicherung und rechtswidrigen
Eingriff in die Grundrechte muss es den polizeilichen Behörden
zuzutrauen sein, gute Ermittlungsarbeit zu leisten", so der
SPÖ-EU-Abgeordnete. (Schluss) bj
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