• 01.09.2014, 11:51:38
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Wiener Krankenanstaltenverbund wird Erlass des BMG fristgerecht und lückenlos umsetzen

Wien (OTS) - Das ressortzuständige Gesundheitsministerium hat bisher
den Einsatz von Netzbetten zugelassen. Durch den neuen Erlass zum
Verbot von psychiatrischen Intensivbetten, den sogenannten
"Netzbetten", ändert sich nun der rechtliche Rahmen. Der Wiener
Krankenanstaltenverbund (KAV) wird den Erlass fristgerecht und
nachhaltig umsetzen.

Aus diesem Grund wird umgehend eine multidisziplinäre Arbeitsgruppe
aus medizinischen und nicht-medizinischen ExpertInnen eingerichtet,
die Strategien zur Ablöse von psychiatrischen Intensivbetten
erarbeitet und deren Umsetzung vorantreibt. Ziel ist es, eine
bestmögliche Betreuungs- und Behandlungssituation für PatientInnen
und MitarbeiterInnen zu gewährleisten.

Wie schon bisher wird beim Einsatz von freiheitsbeschränkenden
Maßnahmen das Gebot der Verhältnismäßigkeit sowie der Menschenwürde
gewahrt. Es gilt das situationsbedingt gelindeste notwendige Mittel
anzuwenden. Spätestens mit dem im Erlass gesetzten Ende der
Übergangsfrist (1. Juli 2015) werden im KAV keine psychiatrischen
Intensivbetten mehr verwendet werden.

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