- 01.09.2014, 09:00:35
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Österreichische Unterstützungskasse für Arbeitnehmer gegen Arbeitslosigkeit, Arbeitsunfähigkeit hat den Betrieb aufgenommen
Versorgungsplan ArbeitnehmerschutzBrief gewährt Zuschüsse bei Arbeitslosigkeit und Arbeitsunfähigkeit und an Hinterbliebene - steuerlich gefördert

Utl.: Versorgungsplan ArbeitnehmerschutzBrief gewährt Zuschüsse bei
Arbeitslosigkeit und Arbeitsunfähigkeit und an Hinterbliebene
- steuerlich gefördert =
Wien (OTS) - Nach dem Vorbild der 1868 gegründeten "Allgemeine
Arbeiter- Kranken- und Unterstützungskasse, 1060 Wien" hat die
"Österreichische Unterstützungskasse" www.unterstuetzungskasse.at
ihren Betrieb erfolgreich aufgenommen. Die überbetriebliche
Unterstützungskasse in Österreich --speziell für in Not geratene
Arbeitnehmer geschaffen-- bietet grundsätzlich allen Arbeitnehmern in
Österreich einen Beitritt zum Versorgungsplan
"ArbeitnehmerschutzBrief". Der Versorgungsplan unterliegt den
Bestimmungen des Betriebspensionsgesetzes und stellt eine
Zukunftssicherung für Dienstnehmer gemäß § 3 Abs 1 Ziff 15a EStG dar.
Eine Anrechnung der Zuschüsse an das AMS Arbeitslosengeld erfolgt
nicht.
Die Unterstützungskasse ermöglicht Arbeitnehmern in Österreich
Zuschüsse bei Arbeitslosigkeit, Krankheit oder Arbeitsunfähigkeit
monatlich bis zu 1.000 Euro. Der Beitritt zum Versorgungsplan wird
oftmals über eine freiwillige Bruttogehaltsumwandlung in den
Betrieben angeboten, das heisst, beispielsweise 25 Euro monatlich vom
Bruttogehalt (netto lediglich ca. 12 bis 17 Euro pro Monat) wird als
Kassenbeitrag verwendet. Zusatzzahlungen sind möglich und steuerlich
ebenfalls anerkannt.
Private Vorsorge für die Fälle Arbeitslosigkeit und
Arbeitsunfähigkeit ist in Österreich bisher kaum möglich. Gerade
während einer vorübergehenden Arbeitslosigkeit oder
Arbeitsunfähigkeit können Arbeitnehmer in finanzielle Notlagen
geraten, die oft zu Überschuldung und Armut führen. Die Schicksale
Arbeitslosigkeit und Arbeitsunfähigkeit betreffen jährlich jeden
vierten Arbeitnehmer. Der Bezug von staatlichem Arbeitslosengeld ist
auf 5 Monate begrenzt, bei langer Versicherungsdauer und höherem
Alter auf bis zu 12 Monate. Die Schuldnerberatungsstellen beklagen
eine dramatische Zunahme an Privatkonkursen als Folge von
Arbeitslosigkeit oder Arbeitsunfähigkeit, Burn-Out, Depressionen,
lange Krankenstände.
Steuerlich gefördert
Als einzige Voraussetzung für den Beitritt zur Unterstützungskasse
gilt, dass die Person seit 12 Monaten in einem unbefristeten
Dienstverhältnis in Österreich, seit 6 Monaten bei ein und demselben
Arbeitgeber mindestens 18 Stunden wöchentlich beschäftigt ist und
zwischen 18 und 55 Jahren alt ist. Eine Risikoprüfung wird nicht
verlangt, lediglich vier grundsätzliche Erklärungen zum Gesundheits-
und Beschäftigungszustand.
Die Österreichische Unterstützungskasse, ZVR 162 639 382, ist ein
rechtlich eigenständiger Verein und hat Büros in Wien und Graz.
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