• 29.08.2014, 12:13:22
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Bilanz von Gesundheitsminister Alois Stöger

Fast 300 Verordnungen sowie 70 Gesetze und Novellen seit Dezember 2008

Utl.: Fast 300 Verordnungen sowie 70 Gesetze und Novellen seit
Dezember 2008 =

Wien (OTS) - Anlässlich des Abschiedes von Alois Stöger aus dem
Gesundheitsministerium im Folgenden eine kurze Bilanz seiner
Amtszeit. Die Langversion steht auf www.bmg.gv.at zum Download.

WEICHENSTELLUNGEN IM GESUNDHEITSSYSTEM

Kassensanierung - die Grundlage für den weiteren Leistungsausbau
Ende 2008 lagen die Schulden der Gebietskrankenkassen bei über einer
Milliarde Euro. Auf Initiative von Gesundheitsminister Alois Stöger
hin vereinbarte der Bund mit den Sozialversicherungen Sparziele. Laut
einer aktuellen Prognose erwarten die Sozialversicherungsträger für
2014 einen Überschuss von 62 Millionen Euro. Gleichzeitig wurden
Leistungen ausgebaut.

Beschluss der Gesundheitsreform - der Mensch im Mittelpunkt der
Gesundheitspolitik
Mit der Gesundheitsreform haben sich Bund, Länder und
Sozialversicherung auf ein partnerschaftliches Zielsteuerungssystem
verständigt. Die Anliegen der Menschen stehen im Mittelpunkt,
institutionelle Einzelinteressen werden durch eine partnerschaftliche
Zusammenarbeit überwunden. Teil des im Juni 2013 beschlossenen
Bundeszielsteuerungsvertrages sind auch 150 Millionen Euro für
Prävention für die nächsten zehn Jahre.

Primärversorgungskonzept - Stärkung der allgemeinmedizinischen
Versorgung
Eines der zentralen Vorhaben der Gesundheitsreform ist die Stärkung
der wohnortnahen, allgemeinmedizinischen Versorgung. Das Konzept für
die Primary Health Care wurde Ende Juni 2014 beschlossen und schafft
die Rahmenbedingungen zum Arbeiten in Netzwerken. Hausärztinnen und
Hausärzte sollen gemeinsam mit anderen Gesundheitsberufen als Team
zusammenwirken.

Start von ELGA - moderne Kommunikation im Gesundheitswesen zum Wohle
der PatientInnen
Ab Ende 2015 werden schrittweise alle öffentlichen Spitäler an ELGA
angebunden, die Ordinationen folgen im Sommer 2016. Parallel dazu
wird auch das ELGA Portal erweitert, sodass PatientInnen die eigenen
Befunde und das Zugriffsprotokoll einsehen können. Schon jetzt können
sie sich auf Wunsch von ELGA abmelden.

ÄrztInnenausbildung NEU - Attraktivierung des Arztberufs
Bund, Länder und Sozialversicherung haben sich gemeinsam mit der
Österreichischen Ärztekammer auf ein neues Modell zur
ÄrztInnenausbildung geeinigt, der über den Sommer 2014 in
Begutachtung war. Im Mittelpunkt steht die Stärkung der Kompetenzen
durch eine allgemeine Basisausbildung, strenge Qualitätsanforderungen
an AusbildnerInnen und Ausbildungsstätten sowie die Möglichkeit
praktischer Erfahrungen durch eine mindestens sechsmonatige
Lehrpraxis in Ordinationen.

LEISTUNGSAUSBAU

Gratis-Zahnspange: Ab Sommer 2015 werden medizinisch notwendige
Zahnspangen für Kinder und Jugendliche als Leistung der sozialen
Krankenversicherungen übernommen. Darüber hinaus wurde das Portfolio
der zahnärztlichen Ambulatorien der Gebietskrankenkassen erweitert,
um Leistungen wie Mundhygiene günstiger anbieten zu können.

Impfungen: Seit 2012 sind die Impfungen gegen Pneumokokken und
Meningokokken kostenlos. Im Februar 2014 wurde die HPV-Impfung für
Mädchen und Burschen ins Gratis-Kinderimpfprogramm aufgenommen, die
Schulimpfungen beginnen im Schuljahr 2014/15 für Kinder der 4.
Schulstufe. Außerdem wurde die Altersbeschränkung von 45 Jahren bei
der Gratis-Masernimpfung aufgehoben.

Leistungserweiterungen beim Mutter-Kind-Pass: Seit Anfang 2010 wurde
der Mutter-Kind-Pass um einen HIV-Test während der Schwangerschaft,
eine Ultraschalluntersuchung, einen Zuckerbelastungstest und eine
kostenlose Hebammenberatung erweitert.

Brustkrebsscreening: Frauen im Alter zwischen 45 und 69 Jahren
erhalten alle zwei Jahre eine Einladung zur Mammographie. Zusätzlich
ist die E-Card der Frauen für Untersuchungen freigeschalten, eine
ärztliche Überweisung ist nicht mehr notwendig. Allerdings können
ÄrztInnen im Verdachtsfall natürlich zuweisen. Zentraler Inhalt des
Programms sind außerdem neue Qualitätsstandards und das Prinzip der
Doppelbefundung bei der Auswertung der Bilder.

Krankengeld für Selbständige: Arbeitsunfähigkeit infolge lang
andauernder Krankheit kann für selbständig Erwerbstätige rasch zum
existenzbedrohenden Risiko werden. Durch die neue Regelung erhalten
selbständig Erwerbstätige, die in ihrem Unternehmen keinen oder
weniger als 25 DienstnehmerInnen beschäftigen, bei lang andauernder
Krankheit eine Unterstützungsleistung.

STRATEGIEN FÜR EIN GESÜNDERES ÖSTERREICH

Zusätzlich zu den Österreichischen Rahmen-Gesundheitszielen, auf die
sich die Regierung 2011 im Sinne von "Health in all Policies"
verständigt hat, wurden in der Amtszeit von Alois Stöger folgende
Präventionsschwerpunkte erarbeitet

Kindergesundheitsstrategie
Mitte 2010 startete der Kindergesundheitsdialog. Mehr als 180
Expertinnen und Experten haben darin ihr Wissen und ihre Erfahrung
eingebracht. Der im Rahmen des Kindergesundheitsdialogs erarbeitete
Strategiekatalog wird jedes Jahr aktualisiert und enthält eine
Vielzahl von Maßnahmen. Gesundheitsförderung und Prävention wird ein
besonderer Stellenwert eingeräumt.

Nationaler Aktionsplan Ernährung - NAP.e
In Österreich fehlte bis 2011 eine nationale Ernährungsstrategie.
Minister Alois Stöger hat nach seinem Amtsantritt die Erarbeitung
eines nationalen Aktionsplans Ernährung in Angriff genommen. Der
NAP.e soll helfen, ernährungsbedingten Krankheiten vorzubeugen. Die
gesunde Wahl soll die leichtere werden. Ein Beispiel ist die
österreichweite Schulbuffet-Initiative, die mittlerweile über 200.000
Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte erreicht hat.

Nationale Ernährungskommission eingerichtet
Unter HBM Stöger wurde eine Nationale Ernährungskommission (NEK)
eingerichtet. Die NEK berät den Bundesminister für Gesundheit in
allen Angelegenheiten der gesundheitsbezogenen Ernährungspolitik,
insbesondere bei der Umsetzung des Nationalen Aktionsplan Ernährung.

70 GESETZE & 300 VERORDNUNGEN

Rund 300 Verordnungen und knapp 70 Gesetze bzw. Novellen haben seit
dem Amtsantritt von Alois Stöger im Dezember 2008 seinen Schreibtisch
passiert. Im Folgenden einige wichtige Veränderungen und neue
gesetzliche Rahmenbedingungen:

Pille danach: Die so genannte "Pille danach", ein Verhütungsmittel
für Notfälle, ist seit Dezember 2009 rezeptfrei. Laut einer Umfrage
aus dem Frühjahr 2014 wird das Medikament keinesfalls leichtfertig
eingeworfen, wie Kritiker befürchtet hatten, im Gegenteil: Die
Österreicherinnen und Österreicher gehen sehr verantwortungsvoll
damit um.

Schönheits-OP-Gesetz: Mit der Neuregelung gibt es erstmals konkrete
Vorgaben für Schönheitsoperationen. Im Zentrum stehen dabei
Verbesserungen der Qualität sowie der bessere Schutz von
Jugendlichen.

Wartezeitenmanagement: Ein wesentlicher Teil der Gesundheitsreform
zielt auf mehr Transparenz und Qualität in den Spitälern ab. Für
geplante Operationen gibt es transparente Listen, auf denen
anonymisiert ersichtlich ist, wie lange man in einem Spital auf
bestimmte Operationen warten muss.

Arzneimittelsicherheit: Mit der "Arzneimittelfälschungsrichtlinie"
wird der wachsenden Bedrohung der öffentlichen Gesundheit durch
gefälschte Arzneimittel in der legalen Vertriebskette begegnet und
strenge Regelungen zum Schutz vor derartigen Produkten getroffen.

TIERSCHUTZ

Bundestierschutzpreis: Dieser Preis wurde von Minister Alois Stöger
ins Leben gerufen, um Personen öffentlich auszuzeichnen, die sich
durch ihr Engagement zum Wohle der Tiere besonders verdient gemacht
haben.

Tierschutzkonforme Ausbildung von Hunden: Mit der neuen Verordnung
und der Vergabe des Gütesiegels "Tierschutzqualifizierte
Hundetrainerin" bzw. "Tierschutzqualifizierter Hundetrainer" entstand
eine Regelung der Hundeausbildung nach einheitlichen
Qualitätskriterien.

LEBENSMITTELSICHERHEIT

Lebensmittelsicherheit wird in Österreich groß geschrieben. Begründet
auf das Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz (LMSVG)
können gute und gezielte Kontrollen durchgeführt werden. Damit haben
Bürgerinnen und Bürger die Gewissheit, dass die Lebensmittel im
österreichischen Handel höchsten Standards entsprechen.

Weiterhin kein Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen
Die EU-Mitgliedsstaaten beschlossen im Juni 2014 ihre politische
Einigung für nationale Anbauverbote. Das bedeutet, dass die einzelnen
EU-Länder auch in Zukunft selbst entscheiden können, ob in ihrem Land
gentechnisch veränderte Pflanzen angebaut werden dürfen oder nicht.

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | BMG

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