• 14.08.2014, 10:02:31
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ARBÖ: Ab wann darf man Kinder auf dem Moped oder Motorrad mitnehmen?

Wien (OTS) - Erst kürzlich wurde wieder ein Fünfjähriger bei einem
Motorradunfall verletzt - dabei hätte das Kind in diesem Alter noch
gar nicht auf dem Motorrad mitfahren dürfen. Doch ab wann dürfen
Kinder auf einem Moped oder einem Motorrad mitgenommen werden? Die
ARBÖ-Verkehrsjuristen geben Auskunft. "Auf Mopeds dürfen Kinder ab
acht Jahren mitfahren, sind sie jünger, benötigen sie einen passenden
Kindersitz. Auf Motorrädern dürfen Kinder ab 12 Jahren mitfahren,
wenn sie mit den Füßen die Fußrasten erreichen. Unter 12 Jahren darf
ich Kinder grundsätzlich nicht am Motorrad mitnehmen", so
ARBÖ-Rechtsexpertin Mag. Christine Krandl. Auch Leichtmotorräder bis
125 ccm der Führerscheinklasse A1 werden vom Gesetz wie Fahrzeuge
schwererer Klassen behandelt. Das heißt, auch auf ihnen dürfen Kinder
erst ab 12 Jahren mitfahren, wenn sie die Fußrasten erreichen.

Im Beiwagen kann man Kinder ohne Altersbeschränkung transportieren,
wenn eine geeignete Kinderrückhaltesicherung vorhanden ist. Natürlich
besteht sowohl für den Lenker als auch für den Sozius
altersunabhängig die Sturzhelmpflicht. "Besonders beim Mitnehmen von
Kindern auf dem Motorrad appelliere ich an den Hausverstand.
Zweiradfahrer und ihre Beifahrer sind schließlich aufgrund der
fehlenden Knautschzone im Straßenverkehr besonders gefährdet ", so
Krandl abschließend.

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