• 14.08.2014, 10:00:56
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Meinl Bank: Neonazi-Webseite bekam sofort Recht auf volle Akteneinsicht - Meinl Bank wurde dies jahrelang verweigert

Schiefes Licht auf die Ermittlungen gegen die Meinl Bank

Utl.: Schiefes Licht auf die Ermittlungen gegen die Meinl Bank =

Wien (OTS) - "Offensichtlich werden die Grundrechte des
österreichischen Rechtsstaates je nach Richter und Betroffenem sehr
unterschiedlich interpretiert", sagte heute Meinl Bank-Vorstand Peter
Weinzierl. Er bezog sich dabei auf die Feststellung eines Richters
und der öffentlichen Bestätigung durch das Justizministerium, wonach
es das selbstverständliche Grundrecht der Neonazi-Webseitenbetreiber
"alpen-donau.info" sei, volle Akteneinsicht zu erhalten. "Genau
dieses vom Ministerium und einem Richter bestätigte Recht für die
Neonazis wurde der Meinl Bank rund fünf Jahre lang verwehrt", so
Weinzierl.

Die Meinl Bank bekam erst vor kurzem im Instanzenzug durch ein
Urteil vom Oberlandesgericht Wien (22 Bs/92/14m; Anm.) bestätigt,
dass es unrechtmäßig war, ihr jahrelang das Recht auf Akteneinsicht
zu verwehren. Der OLG setzte damit die Argumente der
Staatsanwaltschaft und des Landesgerichts für Strafsachen in Wien
außer Kraft.

31 Rechtsverletzungen gegen Meinl Bank und Organe

Peter Weinzierl: "Die so genannten MEL-Ermittlungen der
Staatsanwaltschaft Wien gehen mittlerweile ins siebte Jahr und dies
ohne Ergebnisse. Das Verfahren hat den Rahmen des Rechtsstaates schon
lange verlassen." Die für MEL zuständige Aufsichtsbehörde JFSC
(Jersey Financial Services Commission; Anm.) hatte bereits 2012 nach
intensiver Prüfung der Sach- und Rechtslage keinerlei
Rechtsverletzungen der Meinl Bank und ihrer Organe im Zusammenhang
mit MEL festgestellt. Im Gegensatz dazu haben unabhängige Gerichte
mittlerweile rechtskräftig in 31 Fällen Rechtsbrüche der zuständigen
Staatsanwaltschaft sowie der Haft- und Rechtschutzrichterin im
Zusammenhang mit MEL-Verfahren festgestellt:

- Das OLG Wien monierte zwei Rechtsverletzungen gegen die Meinl
Bank im Zusammenhang mit Gutachterbestellungen, wobei neben der
Befangenheit eines Sachverständigen ein massiver Verstoß gegen das
Beschleunigungsgebot festgestellt wurde.

- Ebenfalls vom OLG Wien wurde eine Rechtsverletzung der StA Wien
im Zusammenhang mit deren (vergeblich; Anm.) versuchter Beschlagnahme
von Liegenschaften Julius Meinls festgestellt.

- Der Slowakische Verfassungsgerichtshof verurteilte eine von der
StA Wien initiierte Hausdurchsuchung in Bratislava als
verfassungswidrig.

- Vom OLG Wien wurde des Weiteren die Durchsuchung einer
Rechtsanwaltskanzlei als rechtswidrig festgestellt.

- Drei Rechtsverletzungen gegen Organe der Meinl Bank stellte das
OLG Wien im Zusammenhang mit unrechtmäßigen elektronischen
Überwachungen des Instituts fest, die für das OLG Wien "grotesk"
anmuteten.

- Gleich vier Rechtsverletzungen wurden vom Landesgericht für
Strafsachen Wien im Zusammenhang mit der Observation von Organen der
Meinl Bank festgestellt.

- Das Landesgericht für Strafsachen Wien stellte sechs
Rechtsverletzungen durch die StA Wien im Zusammenhang mit
unrechtmäßig verwehrter Akteneinsicht in mindestens 77 Dokumenten
fest.

- Das OLG Wien erkannte zwei Rechtsverletzungen durch die StA Wien
im Zusammenhang mit Einvernahmen von Organen der ehemaligen MEL.
- Wiederum das OLG Wien sah in der Anordnung der StA Wien vom
November 2012 auf Auskunft über Bankkonten und Bankgeschäfte das
Gesetz verletzt und erachtete dies als einen verfassungswidrigen
Zwang zur Selbstbelastung.

- Die Sicherstellung von mehreren Dokumenten im November 2012
wurde vom Landesgericht für Strafsachen Wien als rechtswidrig gerügt.
- Das OLG Wien verurteilte im November 2013 die im September 2012
durchgeführte zwangsweise Einvernahme von Julius Meinl und Peter
Weinzierl als Verletzung des Rechts auf persönliche Freiheit.

- Das OLG Wien hat mit Beschluss vom 5. Dezember 2013 die
Rechtsmeinung der Meinl Bank bestätigt, wonach die im Zuge der
Hausdurchsuchung im November 2012 erhobenen Widersprüche zwingend zu
einer Versiegelung und gerichtlichen Sichtung der sichergestellten
Unterlagen führen müssen.

- Erneut erkannte das OLG Wien am 16. Dezember 2013 eine
Rechtsverletzung der Staatsanwaltschaft Wien zu Lasten der Meinl Bank
in Zusammenhang mit der Hausdursuchung im November 2012.

- Am 20. Februar 2014 stellte das OLG Wien zwei Rechtsbrüche im
Zusammenhang mit dem MEL-Diskurs, nämlich die Verletzung des Rechts
auf Akteneinsicht und des Beschleunigungsgebots fest.

- Am 4. März 2014 wurde durch das OLG Wien erneut eine
unverhältnismäßige Verfahrensverzögerung festgestellt.

- Am 4. Juni 2014 entschied das OLG Wien, dass die Verwehrung von
Akteneinsicht für Julius Meinl eine Rechtsverletzung darstellt.

Soziale Verantwortung

Im Sommer 2010 hat die Meinl Bank als einziges österreichisches
Institut gemeinsam mit der Bundesarbeiterkammer ein
richtungsweisendes Modell für soziale Vergleiche für MEL-Kleinanleger
entworfen und seither umgesetzt. Im Zuge der Wirtschafts- und
Finanzkrise entstandene Kursverluste unerfahrener Kleinanleger können
damit abgemildert werden. Bislang wendete die Bank für 6.201 Anleger
rund EUR 32,4 Mio. auf. Die Meinl Bank ist damit das einzige
Bankinstitut Österreichs, das ein derartiges klares Signal für
soziale Verantwortung setzt.

Hintergrundinformationen:

Relevante Institutionen bestätigen Position der Meinl Bank

* Die österreichische Übernahmekommission bestätigte, dass das
österreichische Übernahmegesetz auf MEL nicht anwendbar sei. Damit
wird bestätigt, dass MEL von einem eigenständigen unabhängigen
Management gesteuert wurde, und nicht etwa von Julius Meinl oder der
Meinl Bank.

* Die Finanzprokuratur, also der Rechtsanwalt des Staates
Österreich, sowie

* der Unabhängige Verwaltungssenat Wien bestätigten die Position
der Meinl Bank, dass der Rückkauf der MEL-Zertifikate 2007 nicht
veröffentlichungspflichtig war.

* Die Österreichische Kontrollbank und die Wiener Börse teilen die
Rechtsmeinung der Bank in der Frage der Unterscheidung von Aktien und
Zertifikaten: Inhaber von Zertifikaten sind in allen zentralen
Aktionärsrechten unmittelbaren Aktionären gleichgestellt.

* Im September 2010 wurden die juristischen Auseinandersetzungen
mit Airports International und Power International zum Großteil
beigelegt.

* Mit Wirkung Oktober 2010 sind sämtliche von der FMA
ausgestellten Strafbescheide gegen das Institut im Zusammenhang mit
dem MEL-Diskurs aufgehoben.

* Die Finanzmarktaufsicht von Jersey (Jersey Financial Services
Commission; Anm.) stellte fest, dass die MEL-Zertifikatsrückkäufe -
Auslöser für die öffentliche Diskussion um die Meinl Bank -
rechtskonform waren und stellte 2012 die Untersuchungen endgültig
ein. Ergebnis: Die Behörde sieht keine strafrechtlich relevanten
Vorgänge.

* Im Juni 2011 konnte die Auseinandersetzung mit Atrium endgültig
und ohne gegenseitige Zahlungen beendet werden.

* Im Dezember 2011 entschied das Internationale Schiedsgericht in
Wien, dass Gebühren der Meinl Bank für Airports International und
Power International rechtskonform waren - da diese Gebühren im
Prinzip denjenigen der MEL entsprachen, ergibt sich daraus, dass auch
das diesbezügliche Verfahren eingestellt werden müsste.

Meinl Bank AG

Die Meinl Bank bietet als Privatbank Leistungen im Bereich
Corporate Finance, Fondsmanagement sowie private und institutionelle
Vermögensverwaltung an. Mit der Julius Meinl Investment GmbH verfügt
die Meinl Bank über eine eigene Investmentfondsgesellschaft. Die
Meinl Bank steht eigenständig auf einem starken ökonomischen
Fundament und ist mit einer ausgewogenen Wachstumsstrategie gut für
die Zukunft positioniert.

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