• 11.08.2014, 09:25:36
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Nach längerem Krankenstand vor dem Nichts - AK fordert Wiedereinführung des Pensionsvorschusses

Linz (OTS) - Kein Krankengeld, kein Pensionsvorschuss: Nach der
Ablehnung ihres Antrags auf Berufsunfähigkeitspension stand eine
schwer kranke Verkäuferin vor dem Nichts. Als ihr Krankengeldbezug
erschöpft war, musste sie ihren Job kündigen, um wenigstens
Arbeitslosengeld zu bekommen. Nur einer von vielen Fällen, mit denen
die Arbeiterkammer seit der Neuregelung des Pensionsvorschusses
konfrontiert ist. AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer fordert eine
sofortige Reparatur der verpatzten Neuregelung.

Der Pensionsvorschuss war eine finanzielle Absicherung für
Menschen, deren Anspruch auf Krankengeld nach einem Jahr Bezug (in
Ausnahmefällen nach eineinhalb Jahren) ausgeschöpft war. Gerade
schwere Unfälle, langwierige Krebserkrankungen oder die zunehmenden
psychischen Erkrankungen bringen manchmal eine längere
Arbeitsunfähigkeit mit sich - nicht zuletzt auch aufgrund der langen
Wartezeiten für stationäre Rehabilitation. Der früher bis zur
rechtskräftigen Entscheidung über den Pensionsantrag gewährte
Pensionsvorschuss hat diese Härtefälle aufgefangen. Seit dem
vergangenen Jahr genügt eine Ablehnung des Antrags durch die
Pensionsversicherungsanstalt, und mit dem Pensionsvorschuss ist es
vorbei. Wer dann von seinem Recht auf Einbringung einer Klage beim
Arbeits- und Sozialgericht Gebrauch macht, hat keinen Anspruch auf
Pensionsvorschuss mehr.

Derzeit vertritt die Arbeiterkammer im Pensionsverfahren eine
42-jährige Verkäuferin, die an Multipler Sklerose erkrankt ist und
ein Jahr lang Krankengeld bezogen hat. Weil sie wegen der Neuregelung
des Pensionsvorschusses nach der Ablehnung ihres Pensionsantrages gar
nichts mehr gehabt hätte, musste die Frau ihren Job kündigen, um zum
Überleben wenigstens das Arbeitslosengeld zu bekommen.

Wenn es ihr wieder besser geht, möchte sie ihre Arbeit wieder
aufnehmen - falls sie dann überhaupt einen Job bekommt. Jetzt lebt
die Frau ständig unter dem Damoklesschwert eines
Krankenhausaufenthaltes. Denn sollte sie ins Spital müssen, dann
stünde sie dem AMS nicht mehr für die Arbeitsvermittlung zur
Verfügung, und daher würde ihr das Arbeitslosengeld gestrichen. Wovon
sie dann leben soll, weiß sie nicht. "Wegen einer längeren Erkrankung
Menschen in die Arbeitslosigkeit zu treiben, das ist der falsche
Weg", stellt Kalliauer fest.

"Es darf einfach nicht sein, dass Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmer in den finanziellen Ruin getrieben werden, nur weil sie
wegen einer Erkrankung ihrer Arbeit nicht nachgehen können", warnt
Kalliauer. Er fordert für solche Fälle eine solide soziale
Absicherung ein, entweder durch die Wiedereinführung des
Pensionsvorschusses oder durch eine Verlängerung des
Krankengeldbezuges. Die Arbeiterkammer wird weiterhin Druck bei den
zuständigen Ministerien machen, damit es für die Betroffenen endlich
eine akzeptable Lösung gibt.

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | AKO

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