- 07.08.2014, 13:00:34
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Mindestsicherung: Verwandten-Regress in der Mindestsicherung abgeschafft – jetzt werden Unterhaltsklagen verlangt!
Armutskonferenz vergibt Zitrone an NÖ, OÖ, das Burgenland und Tirol
Utl.: Armutskonferenz vergibt Zitrone an NÖ, OÖ, das Burgenland und
Tirol =
Wien (OTS) - "Die aktuelle Zitrone geht an das Burgenland,
Niederösterreich, Oberösterreich und Tirol", führt die
Armutskonferenz ihre Serie fort, in der sie auf Missstände in der
Gesetzeslage und Vollzugspraxis der Mindestsicherung hinweist.
Groß war das Lob, als Bund und Länder beschlossen, den
Angehörigen-Regress in der Mindestsicherung abzuschaffen. Der Regress
und damit die Pflicht, erhaltene Leistungen zurückzuzahlen, führte
dazu, dass viele Anspruchsberechtigte unter der Sozialhilfe alt
keinen Antrag stellten.
Doch Sozialämter in NÖ, OÖ, Tirol und dem Burgenland haben einen
neuen Weg gefunden, um Angehörige von Hilfesuchenden zur Kasse zu
bitten. Sie fordern Antragstellende auf, ihre Eltern bzw.
volljährigen Kinder auf Unterhalt zu klagen. Diese Praxis muss aber
nicht notwendigerweise im ganzen Bundesland angewandt werden, so die
Armutskonferenz einschränkend. Aufgrund uneinheitlichen Vollzugs sind
Unterschiede von Bezirk zu Bezirk möglich.
Ob Regress oder Unterhaltsklage: das Ergebnis ist dasselbe: Aus
Angst, dass ihre Angehörigen belangt werden könnten, bringen viele
Anspruchsberechtigte keinen Antrag ein. "Die Sorge vor familiären
Konflikten hilft den Bundesländern in einem Bereich zu sparen, in dem
es für die Betroffenen um das bloße Überleben geht. Saurer können die
Zitronen, die wir vergeben, nicht sein", so die Armutskonferenz.
Was viele Betroffene nicht wissen: Zwischen Eltern und ihren
erwachsenen Kindern bestehen nur im Ausnahmefall tatsächlich auch
Unterhaltspflichten. "Hier wird mehr behauptet als geprüft", so die
Armutskonferenz. Viele der Klagsaufforderungen der Ämter sind
rechtlich äußerst fragwürdig.
Vorarlberg, Wien, Salzburg Stadt: Kein Regress & keine
Klagsaufforderungen
Doch es gibt auch Bundesländer bzw. Regionen, in denen die Praxis,
Unterhaltsklagen einzufordern, nicht vorzufinden ist. Das sind
Vorarlberg, Wien sowie Salzburg Stadt. "Schwarze Schafe im Vollzug
können wir natürlich auch hier nicht ausschließen", so die
Armutskonferenz einschränkend. Denn oft können soziale Organisationen
nicht die Situation im gesamten Bundesland überblicken.
Steiermark: Vertragsbruch behoben & vorbildhafte Neu-Regelung
Die Steiermark zählte mit Kärnten zu jenen Bundesländern, die die
Bund-Länder-Vereinbarung zur Bedarfsorientierten Mindestsicherung
2011 brachen und den Regress wieder einführten. Nun hat sie nochmals
eine Kehrtwendung gemacht und den wieder eingeführten Regress mit
1.7.2014 erneut abgeschafft. Darüber hinaus hat sie aber auch
geregelt, dass Unterhaltsansprüche nur dann geltend gemacht werden
müssen, wenn diese schon vor der Inanspruchnahme von
Mindestsicherungs-Leistungen gerichtlich festgelegt wurden. Damit
wurde den Aufforderungen zu Unterhaltsklagen per Gesetz die Grundlage
entzogen. "Wir werden aber genau beobachten, ob sich die
vollziehenden Behörden auch an diese Regelung halten", sagt die
Armutskonferenz.
Kärnten: Ankündigungspolitik
In Kärnten sind die Bestimmungen zum Angehörigen-Regress als einzigem
Bundesland nach wie vor in Kraft. Dort hat man schon im Februar
dieses Jahres eine Abschaffung angekündigt - und bis jetzt doch
nichts geändert.
Mehr dazu und Hintergrundinformationen:
http://www.ots.at/redirect/zitrone02
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