• 04.08.2014, 19:01:26
  • /
  • OTS0128 OTW0128

ÖJC kritisiert einseitiges Urteil des OGH in Sachen Medienrat

Journalisten Club prüft Verfahren gegen die Republik Österreich beim EuGH

Utl.: Journalisten Club prüft Verfahren gegen die Republik
Österreich beim EuGH =

Wien (OTS/ÖJC) - Der Österreichische Journalisten Club - ÖJC nimmt
mit Bedauern das Urteil des OGH (3 Ob 36/14m) zur Kenntnis, dass der
Österreichischen Medienrat des ÖJC, der zeitlich bereits vor dem
Presserat aktiv war, keine Bundespresseförderung bekommt. Nach der
Neugründung des Presserates sieht der Gesetzgeber eine einseitige
Förderung des Presserates vor. Dagegen hat der Medienrat des ÖJC
geklagt. Der OGH schließt sich diesem grosskoalitionären Denken
bedauerlicher Weise an und spricht dem Medienrat einen
"repräsentativen" Charakter ab, obwohl dem ÖJC rund 7.000 geprüfte
Journalistinnen und Journalisten angehören. Da aber beim ÖJC kein
Medienunternehmen Mitglied werden kann, fehlt hier dem OGH die
"Repräsentativität".

Für den ÖJC verfolgt der Gesetzgeber einseitige Interessen, und
diesen schließt sich der OGH mit diesem Urteil an. Als
Repräsentanten der Journalisten erkennt der Oberste Gerichtshof nur
Trägerverbände an aber nicht die Journalistinnen und Journalisten
selbst. Damit werden wirtschaftliche und politische Interessen der
Verlage und der Politiker vor die Interessen der Journalistinnen und
Journalisten gestellt.

Eine Selbstkontrolle der Medien hat aber nur dann Sinn, wenn sie über
die Zeitungen hinaus alle Medien umfasst und von allen, aber
besonders von den Journalistinnen und Journalisten, aber auch der
Gesellschaft anerkannt wird. "Dieses OGH-Urteil schwächt in
Wirklichkeit die Selbstkontrolle der Medienmacher und ist
demokratiepolitisch nicht nachvollziehbar", so ÖJC-Präsident Fred
Turnheim.

Der ÖJC überlegt derzeit eine Klage gegen die Republik Österreich
beim Europäischen Gerichtshof.

Die Vorstände des Österreichischen Journalisten Clubs und des
Österreichischen Medienrates werden in den nächsten Tagen die weitere
Vorgangsweise beschließen.

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | OJC

Bei Facebook teilen.
Bei X teilen.
Bei LinkedIn teilen.
Bei Xing teilen.
Bei Bluesky teilen

Stichworte

Channel