• 29.07.2014, 11:56:46
  • /
  • OTS0075 OTW0075

Meinl-Klage gegen Gutachter Thomas Havranek rechtskräftig abgewiesen

OGH weist außerordentliche Revision zurück / Havranek nicht verpflichtet, Gutachtensauftrag abzulehnen

Utl.: OGH weist außerordentliche Revision zurück / Havranek nicht
verpflichtet, Gutachtensauftrag abzulehnen =

Wien (OTS) - Der OGH bestätigt die Entscheidungen der Vorinstanzen,
die die Schadenersatzklage von Julius Meinl bzw. der Meinl Bank gegen
Thomas Havranek auf Zahlung von 10 Mio Euro abgewiesen hatten.
Daraus, dass Havranek den Gutachtensauftrag der Staatsanwaltschaft
annahm, ist für Meinl laut OGH in einem Schadenersatzverfahren nichts
zu gewinnen. Begründung: Havranek habe sich subjektiv nicht für
befangen erachtet, auch der zuständige Staatsanwalt habe keinen
Anlass gehabt, die Unvoreingenommenheit des Beklagten in Zweifel zu
ziehen, und selbst Meinl habe vor der Bestellung zum Sachverständigen
keinen Grund gefunden, Havranek als befangen abzulehnen.

Überdies hielt der OGH fest, dass solange die Untersuchungshaft
andauert, dem im Zivilverfahren erhobenen Schadenersatzbegehren die
Bindungswirkung der Entscheidung über die Untersuchungshaft entgegen
stünde. Dabei spiele keine Rolle, dass Havranek nicht mehr als
Sachverständiger am Strafverfahren beteiligt sei und Julius Meinl
gegen Zahlung einer Kaution aus der Haft entlassen worden sei.
Dr. Andreas Rabl von HFSR Rechtsanwälte: "Durch die Entscheidung des
OGH steht endgültig fest, dass sich Havranek als Meinl-Gutachter
völlig korrekt verhalten hat. Die Vorwürfe gegenüber Havranek in
Richtung Befangenheit, fehlende fachliche Qualifikation und
mangelhafte Gutachtertätigkeit wurden von den Gericht zur Gänze
verworfen."

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | NEF

Bei Facebook teilen.
Bei X teilen.
Bei LinkedIn teilen.
Bei Xing teilen.
Bei Bluesky teilen

Stichworte

Channel