Dringender Handlungsbedarf im Staatsbürgerschaftsrecht
Utl.: Dringender Handlungsbedarf im Staatsbürgerschaftsrecht =
Wien (OTS) - "In unseren Beratungsstunden wenden sich viele Menschen
an uns, die in Österreich studieren, hier maturiert haben oder sogar
ein Germanistik-Studium abgeschlossen haben; trotzdem müssen sie - im
Rahmen des Erwerbs der Staatsbürgerschaft nach 6 Jahren - ihre
Deutschkenntnisse auf dem Niveau B2 noch einmal gesondert
nachweisen," zeigt sich Manuela Glaboniat, Geschäftsführerin und
wissenschaftliche Leiterin des Österreichischen Sprachdiploms Deutsch
(ÖSD), empört.
Laut Glaboniat wurde seitens der Politik immer betont, dass das
Niveau B2 den Deutschkenntnissen auf Maturaniveau in der ersten
lebenden Fremdsprache entspreche. Es wurde jedoch verabsäumt, dies im
Gesetz festzuhalten. Aus diesem Grund komme es zu der paradoxen
Situation, dass Menschen mit einem österreichischen Maturazeugnis
oder einem österreichischen Universitätsabschluss aufgefordert
werden, ihre Deutschkenntnisse noch einmal gesondert nachzuweisen.
"Ich fordere daher den Gesetzgeber auf, in diesem Fall dringend zu
handeln. Dass darüber hinaus das österreichische
Staatsbürgerschaftsgesetz in Bezug auf Deutschkenntnisse allgemein
Mängel aufweist, wurde von uns Experten und Expertinnen immer wieder
betont," so Manuela Glaboniat abschließend.
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