• 23.07.2014, 11:47:57
  • /
  • OTS0079 OTW0079

ARBÖ: Ungarn schickt bei Mautvergehen Londoner Inkassoagentur

Wien (OTS) - Wer durch Ungarn reist, könnte nach dem Urlaub eine
schöne Überraschung erleben, warnt der ARBÖ. Die Überraschung war
groß, als ARBÖ-Mitglied Peter K. nach seinem Urlaub in Ungarn ein
Zahlungsbefehl aus London ins Haus flatterte. Herr K. hat wie
vorgeschrieben die Autobahnvignette auf ungarischer Seite gekauft und
für Verkehrskontrollen griffbereit im Fahrzeug abgelegt. Den ARBÖ
erreichen seit längerem Beschwerden zahlreicher Mitglieder zu diesem
Thema.

"In Ungarn muss dieser Kontrollbeleg im Gegensatz zur
österreichischen oder slowenischen Mautvignette nicht sichtbar hinter
der Windschutzscheibe aufgeklebtt werden. Monate später erhielt Herr
K. ein Forderungsschreiben über ein Bußgeld von EUR 51,93 zzgl.
administrativer Gebühren von EUR 47,27 von der Euro Parking
Collection plc aus London. Der Vorwurf: Fahren ohne Autobahnvignette
und die Aufforderung, den Zahlungsbeleg vorzuweisen, alles mit Fotos
aus einer Überwachungskamera dokumentiert", erklärt Mag. Kurt
Sabatnig, Chef der ARBÖ Interessenvertretung.

Herr Peter K. hat diesen Kontrollbeleg jedoch beim Autoreinigen
verloren. Sein Einspruch wurde abgewiesen und die
Zahlungsaufforderung auf über EUR 300,- erhöht. Ungarn schickt Herrn
Peter K. wird weiterhin die englische Inkassoagentur. "Das englische
Inkassobüro weist darauf hin, dass man bei der Verkaufsstelle auch
eine Kopie des Kaufbelegs anfordern könne, bei Nachfrage ist dieser
an der Verkaufsstelle jedoch nicht auffindbar. Auch das
Fälligkeitsdatum für den Einspruch wurde nicht verlängert wurde.
Diese Methoden erinnern an modernes Raubrittertum", kritisiert
Sabatnig.

Mittlerweile kümmern sich die ARBÖ-Juristen um die Angelegenheit. "Es
ist daher ratsam, bei Autofahrten nach oder durch Ungarn immer den
Maut-Kontrollbeleg genau überprüfen und darauf achten, ob das
richtige Kennzeichen und Datum eingetragen wurde und den Beleg
mindestens ein Jahr aufheben. Im Falle von Problemen mit der
ungarischen Mautstelle oder dem Inkassobüro können sich
ARBÖ-Mitglieder an die ARBÖ-Rechtsabteilung wenden", so Sabatnig
abschließend.

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | NAR

Bei Facebook teilen.
Bei X teilen.
Bei LinkedIn teilen.
Bei Xing teilen.
Bei Bluesky teilen

Stichworte

Channel