• 22.07.2014, 17:36:32
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  • OTS0129 OTW0129

OGH-Urteil drängt Provider in Richterrolle

ISPA befürchtet Missbrauch einer einmal vorhandenen Sperrinfrastruktur.

Utl.: ISPA befürchtet Missbrauch einer einmal vorhandenen
Sperrinfrastruktur. =

Währingerstraße 3/18, 1090 Wien (OTS) - Nach dem EuGH hat sich nun
auch der Oberste Gerichtshof als letzte Instanz zum Fall kino.to
geäußert: Internetanbieter können von Rechteinhabern aufgefordert
werden den Zugang zu einer Webseite zu sperren, auf der ihre Werke
ohne ihre Zustimmung zur Verfügung gestellt werden. Einen Nachweis
muss der Rechteinhaber dazu nicht erbringen, es reicht die
Behauptung, dass seine Rechte verletzt werden. Selbst eine Weigerung
des Providers und eine anschließende Klage des angeblichen
Rechteinhabers führen noch nicht zu einer Überprüfung der
Rechtmäßigkeit der Forderung. Zuerst muss sich der Internetanbieter
zu einer Beugestrafe verurteilen lassen, erst wenn er dagegen beruft,
wird die inhaltliche Richtigkeit der Sperraufforderung überprüft.

Für Maximilian Schubert, Generalsekretär der ISPA, bringt das die
Internet Service Provider in eine sehr problematische Situation: "Wir
können uns jetzt aussuchen, ob wir Richter spielen und die
Rechtmäßigkeit jeder Sperraufforderungen überprüfen und beurteilen
oder jedem Begehren blind nachkommen." Zu ersterem werden die vielen
kleinen Provider kaum in der Lage sein, da ihnen die notwendigen
Ressourcen und das rechtliche Know-how zur Beurteilung der teilweise
äußerst komplizierten und komplexen Urheberrechts- und Rechtelage
fehlen. "Aber egal wofür sich der Anbieter entscheidet, er setzt sich
immer dem Klagsrisiko aus - entweder durch die angeblichen
Rechteinhaber oder durch seine eigenen Kundinnen und Kunden, die den
Zugriff auf gesperrte Seiten bei ihm einfordern können", fasst
Schubert resigniert zusammen. "Wir lehnen es aber ab, uns den
Schwarzen Peter zuschieben zu lassen und haben deswegen von Anfang an
gefordert, dass ausschließlich Richterinnen und Richter über
allfällige Sperren entscheiden. Darüber hinaus müssen alle Sperren in
einem Transparenzbericht aufgelistet und periodisch einer
richterlichen Überprüfung unterzogen werden. Nur so kann man einen
Sperrfriedhof oder Zustände wie in Großbritannien, wo bereits fast
jede fünfte Webseite gesperrt ist, verhindern." Die einzige
Möglichkeit, die Internetanbieter jetzt haben und auch nutzen werden,
ist ein klarer Hinweis, wer die jeweilige Sperre verlangt hat. Denn
laut dem OGH-Urteil können Userinnen und User sowohl gegen den
eigenen Provider als auch gegen den Rechteinhaber vorgehen.

Schubert möchte aber keinesfalls den Eindruck erwecken, dass die
Internetbranche illegale Inhalte fördert oder auch nur akzeptiert.
"Es geht hier schlicht um die Art und Weise, wie dagegen vorgegangen
wird. Erstens lassen sich Sperren immer umgehen, zweitens weckt
Sperrinfrastruktur, sobald sie einmal vorhanden ist, immer
Begehrlichkeiten; und von dort ist es nur noch ein kleiner Schritt
zum Missbrauch." Die ISPA Forderung "Löschen statt Sperren" ist
beinahe so alt wie die ISPA selbst.

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