- 21.07.2014, 14:33:59
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Arbeitslosigkeit von Menschen mit Behinderungen um fast 30 % gestiegen.
Wien (OTS/AKNÖ) - Die Zahl der arbeitslosen behinderten Menschen ist
im Vergleich zum Vorjahr um 26,3 % gestiegen (Juni 2014). Sind
Menschen mit Behinderung einmal in die Arbeitslosigkeit gerutscht,
dann sind sie in der Regel noch länger arbeitslos als nicht
behinderte Menschen. Behinderte Frauen sind davon noch stärker
betroffen als Männer. AKNÖ-Präsident Markus Wieser: "Die Lockerung
des Kündigungsschutzes soll zurück genommen werden. Die Wirtschaft
nahm diese Erleichterung leider nicht an und stellt nach wie vor zu
wenig Menschen mit Behinderung ein." Wieser unterstützt
Behindertenanwalt Erwin Buchinger, der heute, Montag, ebenfalls eine
deutliche Erhöhung der Ausgleichszahlungen gefordert hatte. Für den
AKNÖ-Präsidenten "kann die Ausgleichszahlung durchaus einen
durchschnittlichen Grundlohn ausmachen". Die derzeitige Höhe von 364
Euro sei jedenfalls wirkungslos.
Durch den Beitritt Österreichs zur Konvention über die Rechte von
Menschen mit Behinderung hat sich Österreich verpflichtet das gleiche
Recht von Menschen mit Behinderung auf Arbeit anzuerkennen; dies
beinhaltet das Recht auf die Möglichkeit, den Lebensunterhalt durch
Arbeit zu verdienen, die in einem offenen, integrativen und für
Menschen mit Behinderung zugänglichen Arbeitsmarkt und Arbeitsumfeld
frei gewählt oder angenommen wird.
Wie die Zahlen zeigen, ist Österreich von der Gewährung dieser Rechte
weit entfernt: Fast vier Fünftel der ArbeitgeberInnen bevorzugen die
Zahlung der Ausgleichstaxe gegenüber der Einstellung von Menschen mit
Behinderungen.
"Behindert sein" wird mit "krank sein" gleichgesetzt, Assoziationen
wie "lange Krankenstände und Ausfälle", "längere Pausen", "häufigere
Arztbesuche", "langsameres Arbeiten" sind mit ArbeitnehmerInnen mit
einer Behinderung verknüpft.
Dabei handelt es sich leider schlicht um Vorurteile.
Zudem werden Förderungen für die Schaffung von barrierefreien
Arbeitsplätzen sowie Lohnförderungen angeboten. Tatsächlich wurde die
Geltung des Kündigungsschutzes vor drei Jahren von 6 Monate auf 4
Jahre Beschäftigungsdauer hinaufgesetzt.
In ihrem nationalen Aktionsplan "Behinderung 2012 bis 2020 hat sich
die Regierung zum Ziel gesetzt,
die Arbeitslosigkeit von Menschen mit Behinderungen zu verringern.
Bis dato waren diese Maßnahmen offensichtlich nicht erfolgreich.
Rückfragen: Mag. Josef Fraunbaum Tel. 05-7171-1418.
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