• 21.07.2014, 14:01:13
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  • OTS0103 OTW0103

Floridsdorf - BV-Papai: Zeitliche Beschränkung der Straßenprostitution in Floridsdorf bei Polizei Wien beantragt

Verbot ist keine Lösung

Utl.: Verbot ist keine Lösung =

Wien (OTS/SPW-K) - "Auch ich möchte keinen Straßenstrich in
Floridsdorf, jedoch handelt es sich beim Industriegebiet in
Strebersdorf lt. Flächenwidmungsplan nicht um Wohngebiet, daher ist
Straßenprostitution dort gesetzlich möglich", informiert der
Floridsdorfer Bezirksvorsteher einleitend.

Und weiter: "Ein Totalverbot würde aus Sicht der Experten leider auch
keine Lösung bringen. Auch wenn Prositution verboten wird, findet
diese weiterhin illegal statt. Daher sind alle Maßnahmen mit Bedacht,
im Sinne der Floridsdorferinnen und Floridsdorfer, zu setzen. Die
Polizei ist informiert und wird, auch auf Wunsch des Bezirks, ein
besonderes Auge auf den Autobahnzubringer werfen. Mir ist wichtig,
dass die Polizei starke Präsenz zeigt und das Einhalten aller Gesetze
kontrolliert", verdeutlicht der SP-Bezirksvorsteher.

Um den momentanen Bestrebungen, die Straßenprostitution in der
Einzingergasse durch gezielte Maßnahmen zur Gänze wegzubekommen,
nicht entgegenzuwirken, soll eine zeitliche Beschränkung mit Anfang
September wirksam werden.

Die Straßenprostitution soll zeitlich verboten werden:

- Vom 1. November bis 28. (bzw. 29.) Februar, von 7 bis 19 Uhr,
- vom 1. März bis 30. April und vom 1. bis 31. Oktober, von 6 bis 20
Uhr,
- vom 1. Mai bis 30. September, von 6 bis 22 Uhr.

"Die Forderung ist begründet, da im Nahbereich der Einzingergasse die
Siegfried Marcus Berufsschule - Berufsschule für Kraftfahrzeugtechnik
- in der Scheydgasse 40, 1210Wien liegt und der Schulweg auch über
die Einzingergasse führt. Auch auf der gegenüberliegenden
Straßenseite der Einzingergasse schließt unmittelbar das öffentliche,
frei zugängliche Erholungsgebiet des Marchfeldkanals an, welches
ganzjährig sehr stark für Erholungszwecke und Sportbetätigung genutzt
wird", so BV-Papai abschließend.

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | DS1

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